Bayern: TKÜ
aus wistra 2/2026
Das Bundesamt für Justiz hat im August 2025 die Jahresstatistik zur Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) für das Jahr 2023 veröffentlicht. Demnach wurden in Bayern acht Maßnahmen zur Quellen-TKÜ (§ 100a Abs. 1 S. 2 und 3 StPO) angeordnet, von denen sieben tatsächlich durchgeführt wurden. Zudem wurden drei Anordnungen zur Onlinedurchsuchung (§ 100b Abs. 1 StPO) erlassen, von denen zwei durchgeführt wurden.
Daran wurden im bayerischen Landtag weitere Details erfragt, etwa auch zu Daten des Jahres 2024 (Drs. 19/8237). Ein Vorgang einer Quellen-TKÜ bezog sich im Jahre 2023 auf §§ 263, 263a StGB. Alle anderen Vorgänge hatten keinen wirtschaftsstrafrechtlichen Hintergrund.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin
Verlag C.F. Müller
