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Bayern: Haushaltsuntreue

aus wistra 2/2026

In den bayerischen Landtag ist ein Antrag eingebracht worden, wonach dieser beschließen wolle:

„Der Landtag stellt fest, dass Folgen und Hintergründe der Insolvenz des Unternehmens Northvolt bislang von den zuständigen Stellen nicht ausreichend aufgeklärt wurden.

Der Landtag betont, dass eine vollständige und transparente Aufklärung der Entscheidungsprozesse unerlässlich ist, um das Vertrauen der bayerischen Bürger in die Integrität politischer Institutionen auf allen staatlichen Ebenen zu erhalten und zukünftige Fehlentscheidungen zu vermeiden.

Der Landtag stellt fest, dass abseits der Aufklärung des Falles Northvolt aber auch strukturelle Konsequenzen notwendig sind.

Daher wird die Staatsregierung aufgefordert, unverzüglich eine Bundesratsinitiative zur Schaffung eines eigenständigen Straftatbestands der Haushaltsuntreue im Strafgesetzbuch (StGB) einzubringen. Als Grundlage für die Initiative soll insbesondere das im Auftrag des Bundes der Steuerzahler erstattete Gutachten von Prof. Dr. Dr. Bernd Schünemann herangezogen werden. Dieses enthält einen detaillierten Formulierungsvorschlag für einen neuen § 349 StGB, der u. a. folgende Punkte vorsieht:
  • die Strafbarkeit von Verstößen gegen wesentliche haushaltsrechtliche Pflichten bei der Bewilligung oder Verausgabung öffentlicher Mittel;
  • die Erfassung auffälliger Missverhältnisse zwischen Mitteleinsatz und Nutzen sowie Leistungsfähigkeit der Verwaltungseinheit;
  • eine ausdrückliche Ausweitung auf kommunale Gremienmitglieder bei haushaltswirksamen Entscheidungen;
  • flankierende Mitteilungspflichten der Rechnungshöfe an die Staatsanwaltschaft bei Verdacht auf Haushaltsuntreue.“

Die Antragsteller konstatieren eine „Entkernung des Untreuetatbestandes (§ 266 StGB) im Bereich der öffentlichen Finanzen“. Diese Rechtslage stehe in einem eklatanten Missverhältnis zur konsequenten Strafverfolgung etwa im Bereich der Steuerhinterziehung, die in den letzten Jahrzehnten auf allen Ebenen verschärft wurde. Eine sachlich nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung zwischen dem Umgang mit privaten und öffentlichen Vermögensverstößen sei die Folge – zum Schaden des Rechtsstaats und des Vertrauens der Steuerzahler. Gerade in Zeiten wachsender Staatsverschuldung und einer zunehmenden Vertrauenskrise gegenüber politischen Entscheidungsträgern sei ein klarer gesetzlicher Rahmen erforderlich, der auch verschwenderischen oder pflichtwidrigen Umgang mit Steuergeldern unter Strafe stellt. Das von Schünemann vorgeschlagene Modell eines neuen § 349 StGB biete hierfür eine juristisch belastbare und differenzierte Grundlage, die sowohl Amtsträger als auch kommunale Gremienmitglieder in die Pflicht nehme. Die konsequente Ahndung von Haushaltsuntreue sei nicht nur ein Gebot haushaltspolitischer Vernunft, sondern eine Frage rechtsstaatlicher Glaubwürdigkeit (Drs. 19/7288).

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin


Verlag C.F. Müller

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