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Mecklenburg-Vorpommern: EU‑Russland-Sanktionen

aus wistra 1/2026

Im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern wurde nach Verstößen gegen EU‑Russland-Sanktionen und ermittlungsbehördlichen Aktivitäten hierzu gefragt. Die Landesregierung sieht sich insoweit außerstande, die gestellten Fragen zu beantworten:

„Zwar werden Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen EU‑Sanktionen gegen Russland als Straftaten gemäß § 18 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) in den Wirtschaftsabteilungen der Staatsanwaltschaften des Landes bearbeitet. Die dort geführten Verfahren umfassen zum einen aber nicht nur Straftaten gemäß § 18 AWG und zum anderen sind auch Verstöße gegen EU‑Sanktionen strafbar, die gegen andere Staaten verhängt wurden. Eine gesonderte statistische Erfassung erfolgt insoweit nicht.

Es müssten daher bei den Wirtschaftsabteilungen der Staatsanwaltschaften des Landes mehr als 13.000 Akten händisch durchgesehen werden. Veranschlagte man für die Überprüfung und Auswertung je Akte nur 15 Minuten, entstünde allein für die Durchsicht dieser Akten bei den aktenführenden Staatsanwaltschaften ein Arbeitsaufwand von 3.250 Stunden. Vor diesem Hintergrund wäre die Recherche mit einem Aufwand verbunden, der auch gemessen an dem hohen Stellenwert des parlamentarischen Fragerechts im Rahmen des Artikels 40 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern unverhältnismäßig hoch und nicht mehr zu rechtfertigen wäre.“

Prof. Dr. Carsten Wegner


Verlag C.F. Müller

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