Hamburg: Schwarzarbeit
aus wistra 1/2026
In der Hamburger Bürgerschaft wurde die Bekämpfung von Schwarzarbeit thematisiert (Drs. 23/1833). Einleitend wird ausgeführt, dass die Zentrale Leitstelle Schwarzarbeitsbekämpfung (ZLS) ausschließlich zuständig für Gewerbetreibende ist, die der Verpflichtung zur Anzeige vom Beginn des selbstständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes (§ 14 GewO) nicht nachgekommen sind oder die erforderliche Reisegewerbekarte (§ 55 GewO) nicht erworben haben oder ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbstständig betreiben, ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein (§ 1 HwO) und deren Auftraggeber.
Prof. Dr. Carsten Wegner
Verlag C.F. Müller
