aus wistra 1/2026
Im April 2016 wurden die sog. Panama Papers veröffentlicht, im November 2017 die sog. Paradise Papers und im Oktober 2021 die sog. Pandora Papers. Die Papiere offenbarten – wie in den Vorbemerkungen zu einer parlamentarischen Anfrage im Bundestag festgehalten wird – weltweite Offshore-Geschäfte, Steuervermeidungsstrategien und Steuerhinterziehungen. Diese Enthüllungen hätten auch deutsche Staatsbürger, Unternehmen und Banken betroffen:
„Die Panama Papers umfassen etwa 11,5 Millionen Dokumente der panamaischen Anwaltskanzlei Mossack Fonseca, die am 3. April 2016 veröffentlicht wurden (...). Sie decken den Zeitraum von 1977 bis 2015 ab. Die Dokumente enthüllten, wie Politiker, Prominente, Unternehmen und Privatpersonen weltweit Briefkastenfirmen in Steueroasen nutzten, um Steuern zu vermeiden oder zu hinterziehen. Es wurden sowohl legale Steuervermeidungsstrategien als auch illegale Praktiken wie Steuerhinterziehung aufgedeckt. Die Unterlagen zeigten, dass Mossack Fonseca in Fälle von Geldwäsche und Verstöße gegen UN-Sanktionen verwickelt war, indem sie Firmen für Kunden gründete, die mit illegalen Aktivitäten in Verbindung standen. Die Paradise Papers bestehen aus etwa 13,4 Millionen Dokumenten, die am 5. November 2017 veröffentlicht wurden (...). Sie stammen hauptsächlich von der Offshore-Kanzlei Appleby, mit Sitz auf den Bermudas, sowie von Unternehmensregistern in 19 Steueroasen. Die Paradise Papers beleuchteten die Rolle von Steueroasen wie den Bermudas, den Cayman Islands und Malta bei der Erleichterung globaler Steuervermeidung. Die Dokumente ließen erkennen, wie multinationale Unternehmen komplexe Strukturen nutzten, um Steuerzahlungen in großem Stil zu minimieren, oft durch legale, aber moralisch fragwürdige Praktiken. Auch hochrangige Politiker und Prominente wurden mit Offshore-Investitionen in Verbindung gebracht.“
Alle drei Leaks zeigen nach Auffassung der Fragesteller, dass Steueroasen ein zentraler Bestandteil des globalen Finanzsystems sind und von Einzelpersonen aber auch Unternehmen genutzt werden, um Steuerlasten zu reduzieren oder Vermögen zu verschleiern (BT‑Drucks. 21/2438).
Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort (BT‑Drucks. 21/2731) darauf hin, dass nach Art. 108 Abs. 2 GG die Durchführung des Besteuerungsverfahrens in der Zuständigkeit der Länder liegt. Ebenso gehöre die Verfolgung von Steuerstraftaten nach Art. 83 GG zu den eigenen Angelegenheiten der Länder.
Nach den zwischen dem Bund und den Ländern abgestimmten Grundsätzen stellen die Länder dem Bundesministerium der Finanzen jährlich statistische Daten über die Entwicklung des Steuervollzugs zur Verfügung. Bestandteil dieser Meldungen sind – so die Bundesregierung – auch die durch die Finanzämter und von Staatsanwälten und Gerichten jährlich abgeschlossenen Strafverfahren wegen Steuerstraftaten. Die Daten für die Jahre 2016 bis 2024 sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
|
Jahr |
Durch Finanzämter rechtskräftig abgeschlossene Steuerstrafverfahren |
Durch Staatsanwaltschaften rechtskräftig abgeschlossene Steuerstrafverfahren |
|
2016 |
72.940 |
13.801 |
|
2017 |
62.261 |
13.254 |
|
2018 |
57.523 |
12.145 |
|
2019 |
54.369 |
11.712 |
|
2020 |
53.977 |
11.596 |
|
2021 |
49.765 |
11.287 |
|
2022 |
45.544 |
9.837 |
|
2023 |
47.884 |
9.951 |
|
2024 |
50.018 |
11.729 |
Bei der gerichtlichen Statistik (Urteile und Strafbefehle nach § 370 AO) soll sich folgendes Bild ergeben:
|
Jahr |
Rechtskräftig abgeschlossene Strafverfahren wegen Taten nach § 370 AO |
|
2016 |
7.849 |
|
2017 |
7.879 |
|
2018 |
7.226 |
|
2019 |
6.835 |
|
2020 |
7.153 |
|
2021 |
7.003 |
|
2022 |
5.968 |
|
2023 |
5.776 |
|
2024 |
5.559 |
Wie viele dieser Urteile einen Bezug zu Panama/Paradise/Pandora haben, ist der Bundesregierung auskunftsgemäß nicht bekannt. Sie weist ergänzend darauf hin, dass nach § 208 AO den Steuerfahndungen der Länder die Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten obliegt. Der folgenden Tabelle können die durch die Steuerfahndungen in den Jahren 2016 bis 2024 festgestellten Mehrergebnisse entnommen werden:
|
Jahr |
Mehrsteuern in EUR |
|
2016 |
3.179.653.811 |
|
2017 |
2.898.075.977 |
|
2018 |
2.625.614.610 |
|
2019 |
2.828.863.136 |
|
2020 |
3.285.992.121 |
|
2021 |
2.157.269.367 |
|
2022 |
2.427.211.062 |
|
2023 |
2.475.640.004 |
|
2024 |
2.631.919.152 |
Angaben zu auf der Grundlage der Auswertung der Panama Papers, Paradise Papers und Pandora Papers durch die Steuerfahndungen festgestellten Mehrsteuern liegen der Bundesregierung auskunftsgemäß nicht vor.
Abschließend weist die Bundesregierung darauf hin, dass in Reaktion auf die Enthüllungen der o.a. Papiere umfassende Maßnahmen ergriffen wurden, um Steuervermeidung und Steuerhinterziehung durch Offshore-Konstruktionen effektiv zu bekämpfen und ein faires und transparentes Steuerumfeld zu schaffen. Hierzu zählten nationale als auch internationale Maßnahmen mit dem Ziel der Erhöhung der Transparenz und der Stärkung der Strafverfolgung. Bereits seit vielen Jahren beteilige sich die Bundesregierung aktiv an den Arbeiten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), insbesondere im Rahmen des sog. BEPS-Projekts („Base Erosion and Profit Shifting“), das sich gezielt der Bekämpfung aggressiver Steuergestaltung widme. Die daraus resultierenden Maßnahmen seien sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene umfassend umgesetzt worden. Damit seien die Möglichkeiten der grenzüberschreitenden Steuerarbitrage erheblich eingeschränkt worden. Zudem sei die internationale Steuertransparenz in den letzten Jahren erheblich verbessert worden, um grenzüberschreitende Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Die Bundesregierung nennt hier namentlich den zwischenstaatlichen automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen, der Transparenz über ausländische Bankguthaben und Kapitalerträge im Inland ansässiger Personen schaffe und an dem mehr als 115 Staaten und Gebiete weltweit mitwirken.
Prof. Dr. Carsten Wegner
