aus wistra 11/2025
Im Rechtsausschuss des Landtages von NRW wurde über die Arbeitsaufnahme der Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung von Wirtschafts- und Finanzkriminalität in NRW (ZeFinNRW) berichtet (Apr 18/970). Der zuständige Minister teilte am 10.9.2025 mit, dass die entschiedene Bekämpfung von Wirtschafts- und Finanzkriminalität ein erklärtes Ziel der Koalitionsvereinbarung ist. Nach der Einrichtung des Landesamts zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF) im Januar 2025 erhöhe die Landesregierung mit einem weiteren ressortübergreifenden Schulterschluss konsequent den Druck auf alle Akteure und kriminellen Netzwerke der Wirtschafts- und Finanzkriminalität. Die ZeFinNRW werde als Koordinierungs- und Kompetenzstelle mit dem LBFNRW, dem Landeskriminalamt (LKA NRW) und den Behörden der Zollverwaltung eng verzahnt arbeiten, Informationskanäle an einer Schnittstelle bündeln und die Effizienz der Verfahrensführung weiter steigern. Man würde für kurze Wege und einen ständigen Informationsaustausch sorgen. Zu diesem Zweck werden u.a. das in der ressortübergreifenden Taskforce zur Bekämpfung von Finanzierungsquellen Organisierter Kriminalität und Terrorismus geübte Koordinatorenmodell erweitert und die ZeFinNRW in das dort gelebte Erfolgsmodell der „zusammengeschobenen Schreibtische“ integrieren. Künftig könnten auf diese Weise auch LBFNRW und ZeFinNRW an einem Tisch sitzen, um so für eine noch effektivere Bekämpfung der Wirtschafts- und Finanzkriminalität Sorge zu tragen.
Unter der Leitung von Oberstaatsanwalt Möllmann – der als Hauptabteilungsleiter für Wirtschaftsstrafsachen bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf eine langjährige Expertise in der Verfolgung von Wirtschafts- und Finanzkriminalität vorzuweisen habe – übernehme die ZeFinNRW nun eigenständig und landesweit die Strafverfolgung herausgehobener Fälle von Wirtschafts- und Finanzkriminalität. Damit entlaste und unterstütze sie die vier bewährten und unverändert fortbestehenden Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Wirtschafts- und Finanzkriminalität in Bielefeld, Bochum, Düsseldorf und Köln. Daneben sei die ZeFinNRW als „Single Point of Contact“ die zentrale Ansprechstelle für Justizbehörden, das LBFNRW, das LKA NRW und die Behörden der Zollverwaltung bei Wirtschafts- und Finanzstraftaten. Darüber hinaus werde sie zukünftig bei regionalen und überregionalen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen mitwirken, um das von ihr erarbeitete Fach- und Spezialwissen in die Breite zu tragen und auch so den Kampf gegen Wirtschafts- und Finanzkriminalität weiter zu effektivieren.
Stand September sollen in der ZeFinNRW sieben Dezernenten tätig sein, die auch schon Verfahren bearbeiten und mit ressortübergreifenden Projektarbeiten befasst sind. Dabei würden durch die ZeFinNRW auch dort anhängige Cum/Cum-Geschäfte einer genaueren Untersuchung unterzogen, denen höchst komplexe Handelsstrategien zugrunde lägen. Abschließend:
„Selbstredend fokussiert sich die ZeFinNRW nicht nur auf Steuerstraftaten, sondern widmet sich grundsätzlich dem gesamten Spektrum von Wirtschafts- und Finanzkriminalität. Zu diesem gehören etwa auch Steueroasen, Umsatzsteuerkarusselle, Zigarettenschmuggel, Anlagebetrug, Geldwäsche – nicht nur in Gastronomiebetrieben – und vieles mehr.“
Das Betätigungsfeld der ZeFinNRW ist hiernach in wirtschafts- und steuerstrafrechtlicher Hinsicht ausgesprochen umfangreich und damit überaus praxisrelevant.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin
