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Bundestag: Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege

aus wistra 10/2025

Im Bundestag wurde gefragt, aus welchen Gründen das Finanzministerium die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege für alle Unternehmen – und nicht nur für Finanzinstitute – wieder von acht auf zehn Jahre verlängern wolle. Der zuständige Parlamentarische Staatssekretär teilt hierzu mit, dass eine Verlängerung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege Restrisiken hinsichtlich der Aufklärbarkeit von Steuergestaltungen vermeiden soll. Die Rahmenbedingungen für wirksamen Steuervollzug und die Bekämpfung von Steuerhinterziehung würden Einnahmen sichern und seien für die Handlungsfähigkeit des Staates unerlässlich (BT-Drucks. 21/982).

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin


Verlag C.F. Müller

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