aus wistra 10/2025
In einem parlamentarischen Vorgang zum o.a. Thema wird sich auch der Steuerhinterziehung gewidmet. In ihren Vorbemerkungen halten die Fragesteller fest, dass eine ältere Schätzung des jährlichen Steuerschadens von rund 100 Mrd. Euro durch Steuerhinterziehung ausgeht. Dies werfe weiterhin Fragen zur aktuellen Einschätzung der Bundesregierung zum Umfang der Steuermindereinnahmen durch Steuerhinterziehung auf. Studien würden zeigen, dass Betriebsprüfer und Steuerfahnder im Durchschnitt ein steuerliches Mehrergebnis von etwa 1 Mio. Euro jährlich erzielen. Vor diesem Hintergrund stelle sich angesichts der weiterhin niedrigen Prüfquoten die Frage nach den ungenutzten Potentialen beim Steuervollzug und der Bekämpfung von Steuerhinterziehung. Insbesondere im Bereich der Gewinnverschiebung in Steueroasen würden verschiedene Studien das mögliche Mehraufkommen durch konsequente Bekämpfung aggressiver Steuervermeidung deutlich beziffern (BT-Drucks. 21/908).
Die Bundesregierung merkt hierzu an, dass Steuerhinterziehung im Verborgenen stattfindet. Deshalb sei eine Schätzung des Schadens, der durch unentdeckte Steuerhinterziehung entstanden sein könnte, nicht auf der Grundlage valider Daten möglich. Die Bundesregierung arbeite fortlaufend mit Hochdruck daran, durch gesetzliche Maßnahmen Steuerhinterziehung und ungerechtfertigter Steuervermeidung entgegenzuwirken. Diese Maßnahmen würden nicht nur zur Aufdeckung und Bekämpfung von Steuerhinterziehung oder Steuervermeidung beitragen, sondern insbesondere auch wichtige präventive Maßnahmen darstellen, so dass davon ausgegangen werden könne, dass durch bisherige sowie auch zukünftige gesetzliche Maßnahmen Steuerhinterziehung und Steuervermeidung zunehmend erschwert bzw. verhindert wird.
Mit dem aktuellen Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung (SchwarzArbMoDiG) des BMF werde etwa die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung in Deutschland weiter modernisiert und die Aufgabenwahrnehmung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung stärker auf die Nutzung der digitalen Möglichkeiten und Notwendigkeiten ausgerichtet. Das Gesetz schaffe u.a. die Rechtsgrundlage für ein modernes Risikomanagement der FKS (sog. operative Informations- und Datenanalyse) und erleichtere den Umgang mit den zunehmenden Datenmengen. Über eine automatisierte Hinweis- und Informationsverdichtung großer Datenmengen der Zusammenarbeitsbehörden sowie der FKS sollen Prüfungen insgesamt stärker auf Hochrisikobereiche konzentriert und damit die Ressourcen zielgerichteter eingesetzt werden.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin
