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Bundestag: Bundeszentralamt für Steuern

aus wistra 10/2025

Die Bundesregierung wurde gefragt, wie sie ihrer Beteuerung, sie lege einen Schwerpunkt auf die Bekämpfung von Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung, Nachdruck verleihen wolle, wenn in dem vom Kabinett am 30.7.2025 beschlossenen Entwurf des Einzelplans 08 des Haushalts 2026 beim Zoll die geplanten Ausgaben um rund 120 Mio. Euro sinken sollen und beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) kein Mittelaufwuchs in dessen Kernaufgaben der Bundesbetriebsprüfung und Steuerfahndung vorgesehen ist und inwiefern die Bundesregierung den Forderungen des Bundesrechnungshofes (BRH) aus dessen Bericht zur Bundesbetriebsprüfung aus dem Jahr 2022 bereits nachgekommen bzw. wie weit sie mit ihren damals gegenüber dem BRH gemachten Zusagen im Hinblick auf eine „Gesamtlösung zur Neuausrichtung der Bundesbetriebsprüfung“ gekommen ist.

Der zuständige Parlamentarische Staatssekretär erklärt hierzu (BT-Drucks. 21/1164), dass sowohl die Ausgaben der Zollverwaltung (Kapitel 0813) als auch die Ausgaben des BZSt (Kapitel 0815) im Haushaltsjahr 2026 gegenüber der bisher geltenden Finanzplanung der alten Bundesregierung vom 17.7.2024 aufwachsen. Darüber hinaus seien für beide Behörden im Jahr 2026 zusätzliche Haushaltsmittel im Umfang von rund 254 Mio. Euro im Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ veranschlagt. Die mit dem Haushaltsentwurf 2025 eingeleitete grundlegende Modernisierung und der Ausbau der Digitalisierung der Zollverwaltung für eine Stärkung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, des Finanz- und Steuerbetrugs sowie der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung würden somit unvermindert fortgeführt. Das Bundesministerium der Finanzen habe die Empfehlungen des BRH aufgegriffen und gemeinsam mit dem BZSt ein Konzept zur Neuorganisation der Bundesbetriebsprüfung beim BZSt entwickelt. Das Konzept sei dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages im Dezember 2023 vorgelegt und von diesem positiv bewertet worden. Kernpunkt der Neuausrichtung der Bundesbetriebsprüfung sei die Einführung eines datenbasierten Systems zur risikoorientierten Fallauswahl (DSRF). Durch das DSRF solle die Mitwirkungsentscheidung künftig qualitativ durch eine risikoorientierte Prüffall- und Prüffeldauswahl bestimmt sein. Die Entwicklung und Einführung des DSRF erfolge stufenweise. Die organisatorische Umstrukturierung der Bundesbetriebsprüfung beim BZSt sei seit Mai 2024 abgeschlossen.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin

 


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