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Bundestag: Deutsche Personalpräsenz in internationalen Organisationen

aus wistra 10/2025

Im Bundestag wurde zum o.a. Thema der 9. Bericht vorgelegt (BT-Drucks. 21/979). Von wirtschaftsstrafrechtlichem Interesse sind die Ausführungen zur Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AMLA):

„Die Bundesregierung hat sich im Berichtszeitraum erfolgreich um den Sitz der neuen EU‑Behörde AMLA beworben und unterstützt seit der Entscheidung für Frankfurt als Sitz der Behörde die Europäische Kommission bei der Einrichtung. Am 30.01.2025 wurde ein Sitzstaatabkommen der Bundesregierung mit der AMLA unterzeichnet; die Behörde soll im Laufe des Jahres 2025 ihre Arbeit aufnehmen und bis 2028 eine Personalstärke von 400 Personen erreichen. Die Bundesregierung verfolgt den Aufbau des Personals der AMLA eng und unterstützt die Behörde dabei, auf allen Ebenen qualifizierte Beschäftigte zu finden.“

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin


Verlag C.F. Müller

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