aus wistra 10/2025
Ein Wechsel von der Führungsetage eines Energiekonzerns ins Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) erfordert für Fragesteller im Bundestag „höchste Transparenz“. Um Interessenkonflikte zu vermeiden und die Demokratie vor wirtschaftlicher Einflussnahme und privaten Interessen zu schützen, sei die vollständige Offenlegung aller Aktien- und Fondsanteile sowie sonstiger Unternehmensbeteiligungen zum Zeitpunkt der Amtsübernahme von Bundesministerin Katherina Reiche und zum heutigen Zeitpunkt unverzichtbar. Mit Art. 66 GG, dem Bundesministergesetz (Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung – BMinG) sowie der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) würden klare Vorgaben existieren, mit denen Interessenkonflikte, also das Zusammentreffen der Pflichten eines Kabinettsmitglieds mit persönlichen Interessen vermieden werden sollen. Ergänzt würden diese Regeln durch Regelungen der Korruptionsprävention, die für die Bundesverwaltung insgesamt gelten. Vor diesem Hintergrund wurde ein umfangreicher Fragenkatalog erarbeitet (BT-Drucks. 21/763).
Auch die Bundesregierung stellt ihren Antworten „Vorbemerkungen“ voran: Hiernach unterliegen Mitglieder der Bundesregierung und Parlamentarische Staatsekretäre aufgrund der Bedeutung ihrer Staatsämter besonders hohen Integritätsstandards. Die Achtung der Anforderungen an Integrität und die Vermeidung von Interessenkonflikten durch sie seien grundlegend, um das Vertrauen in demokratische Willensbildungsprozesse auf Bundesebene aufrecht zu erhalten. Der Grundsatz der Vermeidung von Interessenkonflikten ergebe sich aus Art. 66 GG und finde sich u.a. in § 5 BMinG wieder. Dies gelte nach § 7 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre (ParlStG) entsprechend für Staatssekretäre.
Im weiteren Verlauf der Drucksache weist die Bundesregierung darauf hin, dass es im BMWE keine speziellen Compliance-Regelungen für den Minister gibt; es würden vielmehr die für die Mitglieder der Bundesregierung geltenden Regeln für Integrität und Korruptionsprävention gelten. Zusätzlich gebe es Informations- und Beratungsdokumente für alle Beschäftigten und auch die Leitung in Form von Leitfäden und Checklisten. Diese seien 2023 erstellt worden und würden unverändert verwendet.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin
