aus wistra 10/2025
Im Landtag von Sachsen-Anhalt wurde berichtet, dass auch in diesem Bundesland Erkenntnisse und Datenmaterial zu Influencern vorliegen, die darauf schließen lassen, dass Angaben zu steuerlich relevanten Einnahmen nicht bzw. nicht vollständig erklärt worden sind. Das Datenmaterial sei zunächst durch die Steueraufsichtsstelle im Finanzamt Naumburg gesichtet worden. In einem ersten Schritt sollen durch die Steueraufsichtsstelle 83 Kontrollmitteilungen für die Zeiträume 2015 bis 2023 an die Steuerfahndungs- und Betriebsprüfungsstellen des Landes zur Prüfung weitergegeben worden sein. Daraus resultierten zunächst fünf Ermittlungsverfahren, die derzeit in den zuständigen Fahndungs- und Strafsachenstellen in den Finanzämtern Halle (Saale) und Magdeburg bearbeitet werden (Drs. 8/5848).
Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin
