aus wistra 6/2025
Im Bundestag wurde auch gefragt, wie viele Verstöße gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) im Jahr 2024 in Brandenburg von der FKS festgestellt, und wie viele Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren infolge von Kontrollen der FKS eingeleitet wurden. Die Bundesregierung teilt hierzu mit (BT-Drucks. 20/14639), dass in der Arbeitsstatistik der FKS die Anzahl der wegen Verdachts auf Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten eingeleiteten Ermittlungsverfahren und nicht die Anzahl der festgestellten Verstöße statistisch erfasst wird. Die Arbeitsstatistik unterscheide bei der Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren nicht zwischen den Verfahren, denen eine Arbeitgeberprüfung vorangegangen ist, und solchen Verfahren, welche beispielsweise auf Grund konkreter Hinweise oder sonstiger Erkenntnisse der FKS eingeleitet worden sind. Die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren könne daher nicht mit der Anzahl der Arbeitgeberprüfungen ins Verhältnis gesetzt werden.
Verstöße gegen das Mindestlohngesetz werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet. Im Jahr 2024 sind im Bundesland Brandenburg durch die FKS 230 entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet worden. Unrühmlicher Spitzenreiter ist das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin