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Landesrechnungshof Hamburg: Jahresbericht 2025

aus wistra 6/2025

Der Landesrechnungshof Hamburg hat in seinem Jahresbericht 2025 (PDF-Download von der Website des Landesrechnungshofes) u.a. folgende Feststellungen getroffen:

  • Die Investitions- und Förderbank hat gewährte Corona-Hilfen in großem Umfang den Finanzbehörden nicht mitgeteilt.

  • Die Bearbeitungsvorgaben für die Auswertung der Mitteilungen in den Finanzämtern waren nicht ausreichend.

  • Um missbräuchliche Inanspruchnahmen von Corona-Hilfen erkennen zu können, wären entsprechende Vorgaben für die Bearbeitung notwendig gewesen.

Die Corona-Hilfen sind von den Unternehmen als steuerpflichtige Betriebseinnahmen zu berücksichtigen. Um die Angaben in den Steuererklärungen überprüfen zu können und damit die Besteuerung sicherzustellen, ist die Mitteilungsverordnung (MV) entsprechend ergänzt worden. Diese verpflichtet die mit der Auszahlung der Corona-Hilfen beauftragten Institutionen zu einer elektronischen Übermittlung an die jeweils zuständigen Finanzbehörden des Bundes und der Länder nach § 6 Abs. 2 AO. Defizite dort werden sich sicherlich auch auf die Strafverfolgung von missbräuchlichen Inanspruchnahmen auswirken.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin


Verlag C.F. Müller

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