Europäisches Parlament: Wirtschaftskriminalität und EU-Erweiterung
aus wistra 5/2025
In einer Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament (etc.) über die Erweiterungspolitik der EU – d.h. sechs Länder vom Westbalkan sowie die Türkei, die Ukraine, Moldau und Georgien – heißt es betreffend die Situation zur Wirtschaftskriminalität (BR-Drucks. 14/25):
„Die Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und Geldwäsche sowie die Fähigkeit zur Vermögensabschöpfung, einschließlich der Beschlagnahme von Kryptowerten, sind ungenügend. Die Finanzermittlungen und die Kapazitäten der Finanzermittlungsstellen reichen in vielen Erweiterungsländern nicht aus. Bei der Angleichung an die Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und zur Vermögensabschöpfung und bei der wirksamen Umsetzung dieser Vorschriften ist die Situation nach wie vor uneinheitlich, was auch die Einrichtung von Vermögensabschöpfungsstellen und die Stärkung der Befugnisse zum Aufspüren und zur Einziehung von Vermögenswerten betrifft. Es sind weitere Maßnahmen erforderlich, um gegen die illegalen Gewinne krimineller Netze vorzugehen, die Transparenz des wirtschaftlichen Eigentums zu erhöhen, den institutionenübergreifenden Zugang zu einschlägigen Datenbanken zu verbessern und den internationalen Informationsaustausch zu intensivieren; zu diesem Zweck ist auch die digitale Infrastruktur auszubauen. Die Türkei hat ihren Aktionsplan zur Behebung der festgestellten strategischen Mängel bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung abgeschlossen und wird nicht mehr in der „grauen Liste“ der Arbeitsgruppe „Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung“ (Financial Action Task Force, FATF) geführt.“
Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin
Verlag C.F. Müller