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Bundestag: Informationsaustausch

aus wistra 5/2025

Im Bundestag wurde gefragt, ob der Bundesregierung Informationen aus Bundesbehörden und durch den Austausch mit den Ländern darüber vorliegen, ob die Verfolgung von Steuerstraftaten und verdächtigen Steuergestaltungsmodellen durch deutsche Behörden aufgrund der Aufbewahrung von elektronischen Geschäftsdaten im EU-Ausland in der Praxis langsamer (d.h. wie viel länger dauert die Verfolgung), schwieriger (d.h. wie hoch ist der zusätzliche [z.B. Personal-]Aufwand der Verfolgung) oder sogar unmöglich (d.h. in prozentual wie vielen Fällen können Ermittlungen nicht weiterverfolgt werden) wird, und wenn ja, in welchem Umfang jeweils, und wie wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung das Bürokratieentlastungsgesetz mit seiner Verkürzung der Aufbewahrungspflichten auf die Ermittlungsmöglichkeiten bei im EU-Ausland gelagerten elektronischen Geschäftsdaten auswirken. Antwort: Nein. Die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen habe zudem keine Auswirkungen auf den Zugriff von Unterlagen im EU-Ausland (BT-Drucks. 20/14894).

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin


Verlag C.F. Müller

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