aus wistra 4/2025
Im bayerischen Landtag wurde nach der Personalausstattung zur Aufklärung von Cum/Ex- und Cum/Cum-Gestaltungen gefragt. In der Antwort (Drs. 19/3868) wird ausgeführt, dass es zuletzt eine personelle Verstärkung der für das Steuerstrafrecht zuständigen Abteilung der Staatsanwaltschaft München I gegeben habe. Bei dem zusätzlich eingesetzten Staatsanwalt als Gruppenleiter handele es sich um einen Spezialisten mit außerordentlicher Expertise und langjähriger Erfahrung im Steuer- und Steuerstrafrecht. Er bearbeite seit April 2023 regelmäßig mit dem Großteil seiner Arbeitskraft die in der Fragestellung genannten Gestaltungen.
Die Zentralstelle für Cum/Cum-Fälle im Landesamt für Steuern sei derzeit mit zwei Vollzeitäquivalenten (VZÄ) besetzt. Die Zentralstelle biete den Finanzämtern rechtliche Unterstützung bei der Aufarbeitung von Cum/Cum-Gestaltungen. Für die Sachverhaltsermittlung seien die jeweiligen Finanzämter zuständig. Neben Cum/Cum-Gestaltungen untersucht die Zentralstelle ganz generell mögliche Gestaltungen am Kapitalmarkt.
Auf die Frage nach dem Personal bei der Cum/Ex-Taskforce im Bereich der Betriebsprüfungen wird ausgeführt, dass die Aufgaben der Taskforce aktuell – unter der Leitung eines Sachgebietsleiters – insgesamt fünf Betriebsprüfern zugewiesen sind. Diese Personen seien der Taskforce Cum/Ex mit keinen festen Zeitanteilen zugeordnet, so dass flexibel und bedarfsbezogen auf den jeweiligen Arbeitsanfall reagiert werden könne.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin