aus wistra 4/2025
Im Landtag von NRW wurde nach dem Verbleib der Gelder gefragt, die durch Cum/Ex-Straftäter erlangt worden sein sollen (Drs. 18/11537). Laut Anklage der Kölner Staatsanwaltschaft soll der Fiskus in einer dort aktuell verhandelten Strafsache um insgesamt 428 Mio. EUR geschädigt worden sein; der Angeklagte selbst soll nach eigenen Angaben mit Cum/Ex-Geschäften allein 50 Mio. EUR verdient haben.
Das Ministerium der Finanzen erklärt hierzu, dass Aussagen zu den Fragen, ob und in welcher Höhe hinterzogene Steuern an die Finanzbehörden erfolgreich zurückgezahlt wurden, die Landesregierung nicht treffen kann, weil entsprechende Angaben Rückschlüsse zu den steuerlichen Verhältnissen von natürlichen und juristischen Personen zuließen und damit dem Steuergeheimnis des § 30 AO unterliegen. Die Finanzbehörden – einschließlich des Ministeriums der Finanzen – seien zur Wahrung des Steuergeheimnisses verpflichtet (Drs. 18/12037).
Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin