aus wistra 1/2025
In Mecklenburg-Vorpommern wurden folgende Prüfungen nach dem Geldwäschegesetz (GwG) bei Immobilienmaklern durchgeführt:
Jahr |
Anzahl |
2014 |
18 |
2015 |
8 |
2016 |
- |
2017 |
- |
2018 |
- |
2019 |
47 |
2020 |
30 |
2021 |
21 |
2022 |
121 |
2023 |
67 |
In diesem Zusammenhang wurden auch statistische Daten erhoben. Hieraus sei jedoch nicht ersichtlich, ob „aufgedeckte Fälle von Geldwäsche im Immobilienhandel“ vorliegen würden. Darüber hinaus gehe aus der Statistik nicht hervor, welche Strafzahlungen verhängt wurden, wie viele Personen jeweils zu Geldstrafen und Freiheitsstrafen mit und ohne Bewährung auf Grundlage dieser Prüfungen verurteilt wurden bzw. sich durch Flucht oder einen Aufenthalt im Ausland einem Haftbefehl entzogen haben und wie sich die Verurteilten und Flüchtigen in Bezug auf das Jahr, in dem die Straftat behördlich entdeckt wurde, nach Wohnort im Inland bzw. Ausland, Aufenthaltsstatus und Staatsbürgerschaft gliedern (Drs. 8/4146).
Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin