aus wistra 1/2025
Unter diesem Titel wurde ein Antrag in die Hamburger Bürgerschaft eingebracht (Drs. 22/14465). Hintergrund soll ein sog. Bürokratieentlastungsgesetz sein, mit dem vermeintlich überflüssige Bürokratie abgebaut werden solle. Eine geplante Maßnahme: Die Aufbewahrungsfrist für Steuer- und Buchungsbelege soll laut Gesetzesentwurf von zehn auf acht Jahre verkürzt werden. Das sei – so die Antragsteller (LINKE) – „eine freudige Nachricht für alle Steuerräuber*innen, Cum-Ex Betrüger und Wirtschaftskriminelle in diesem Land“. Diese seien nämlich die Hauptprofiteure des angeblichen Bürokratieabbaus. Steuerstrafdelikte würden erst – so wird behauptet – nach fünfzehn Jahren verjähren. Eine Aufbewahrungsfrist von acht Jahren sei daher „komplett unzureichend“. Eine Fristverkürzung würde dazu führen – so die Antragsteller –, dass Beweismittel legal vernichtet werden dürfen. Anstatt es den Strafverfolgungsbehörden zu erschweren, komplexe Delikte wie Cum-Cum- und Cum-Ex-Geschäfte wirksam aufzuklären, wäre eine Stärkung der Staatsanwaltschaften und Finanzbehörden notwendig.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin