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Baden-Württemberg: Steuerhinterziehung und Mehrergebnis

aus wistra 11/2024

Im Landtag von Baden-Württemberg ist über aktuelle Fallzahlen bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehungen berichtet worden (Drs. 17/6723), etwa:

 

Betriebsprüfungen

Mehrergebnis in EUR

2019

29.670

2.216.315.186

2020

25.567

1.661.935.673

2021

24.711

1.525.759.566

2022

24.433

1.680.433.018

2023

22.748

1.466.801.737


Die Schwankungen der steuerlichen Mehrergebnisse im Bereich der Betriebsprüfungen seien generell auf einzelne Großfälle zurückzuführen. Zudem hätten die Außendienste in den Jahren 2020 bis 2022 aufgrund der Pandemie-Auswirkungen (Kontaktbeschränkungen, Betriebsschließungen oder Teilschließungen) nur eingeschränkt prüfen können. Dadurch hätten sich die Prüfungslaufzeiten verlängert, so dass insgesamt weniger Prüfungen abgeschlossen werden konnten.

 

Fahndungsprüfungen

Mehrergebnis in EUR

Geldstrafen in EUR

Geldauflagen in EUR

2019

1.441

358.203.854

3.329.518

2.951.873

2020

1.442

250.967.678

2.851.321

9.990.608

2021

1.522

291.931.940

3.988.931

3.912.359

2022

1.569

256.652.975

1.526.688

1.660.081

2023

1.271

322.144.289

1.863.727

3.089.127


In den Jahren 2019 bis 2023 hat die Zentrale Sondereinheit für Steueraufsicht Baden-Württemberg (im Folgenden: SES) Paradise Papers, Dubai-Daten sowie eine Nachlieferung zu Panama Papers erhalten. Die SES erstellt nach einer ausführlichen Risikoanalyse qualifiziertes Kontrollmaterial, das an die Finanzämter gesendet und dort ausgewertet wird. Zu den entsprechend festgesetzten Mehrergebnissen in EUR für die Veranlagungszeiträume 2017 bis 2023 bietet sich folgendes Bild:

Panama Papers

16.488.733,00

Paradise Papers

2.942.642,13

Dubai -Daten

51.842,00

Summe Mehrergebnis

19.483.217,13


Schwerpunkte und wichtige Aktivitäten der SES waren in den Jahren 2019 bis 2023 u.a.

  • Analyse verschiedener Online-Marktplätze,
  • Kontrolle des tatsächlichen Wertgehalts von Kleinsendungen des Zolls aus dem Ausland,
  • Überprüfung von Geldgewinnspielgeräten,
  • steuerliche Aufarbeitung Pandemie-spezifischer Vorgänge.

Weitere Einzelheiten werden aus ermittlungstaktischen Gründen nicht mitgeteilt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin


Verlag C.F. Müller

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