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Bundestag: Schwarzarbeit

Aus wistra 5/2023

Im Bundestag wurde gefragt, welche Kenntnisse, die z.B. durch Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) gewonnen wurden, die Bundesregierung über mögliche systematische Rechtsverletzungen in der Kurier-, Express- und Paketdienstbranche hat. Der zuständige Staatssekretär teilte hierzu mit (Plenarprotokoll 20/81, S. 9723), dass die Paketdienstbranche davon geprägt ist, dass viele Paketdienstleister mit Subunternehmern zusammenarbeiten. Es gebe viele Kleinstunternehmen und Selbständige. Die FKS habe bei ihren Prüfungen in vielen Fällen Verstöße gegen die Zahlung des Mindestentgelts und die Aufzeichnungspflicht nach dem MiLoG oder AEntG festgestellt. Hinzu komme, dass in der genannten Branche nach den Feststellungen der FKS häufig Drittstaatsangehörige gefälschte Ausweisdokumente zur Vorspiegelung falscher Nationalitäten nutzen. Diese Feststellungen würden sich mit den Erkenntnissen des Beratungsnetzwerks Faire Integration (Arbeit und Leben) und Faire Mobilität decken. Danach würden Gesetzesverstöße in der Paketbranche dadurch begünstigt, dass Paketzusteller häufig neu zugewandert sind, einen unsicheren Aufenthaltsstatus sowie keine anerkannte Ausbildung und geringe oder gar keine Deutschkenntnisse besitzen. Drittstaatsangehörige seien wegen der wirtschaftlichen und aufenthaltsrechtlichen Angewiesenheit auf den Bestand des Arbeitsverhältnisses besonders anfällig für prekäre Arbeitsbedingungen.

Die Ermittlungsverfahren der Hauptzollämter richten sich – so der Staatssekretär – in aller Regel gegen die Verantwortlichen von Subunternehmen von zum Teil bundesweit tätigen Unternehmen. Die Herausforderung in den Ermittlungsverfahren bestehe in erster Linie aufseiten der Beweisführung für die strafrechtsrelevanten Verstöße.

Die vorliegenden Erfahrungen würden insoweit belegen, dass die Kurier , Express- und Paketdienstbranche zwar relevant für die Ermittlungstätigkeit der FKS ist. Jedoch hätten „systematische Rechtsverletzungen“ in der Branche nicht festgestellt werden können.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin


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