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Berlin: Steuerstrafrecht

Aus wistra 5/2023

In Berlin ist das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen (FAFuSt) zentral für die Bearbeitung von Steuerdelikten zuständig. Im Jahr 2021 sind ausweislich eines parlamentarischen Vorgangs im Abgeordnetenhaus durch die Berliner Finanzämter 4.217 Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Hinterziehung von Besitz- und Verkehrsteuern eingeleitet worden; im Jahr 2022 waren es 4.752 (Drs. 19/14430).

Eine Aufschlüsselung darüber, wie viele dieser Verfahren auf Selbstanzeigen (§ 371 AO) zurückgehen, ist den Behörden auskunftsgemäß nicht möglich. Statistische Aufzeichnungen würden nur im Zusammenhang mit Geldanlagen in der Schweiz, Luxemburg und Liechtenstein geführt (2021: 4/2022: 8). Hingewiesen wird in diesem Zusammenhang darauf, dass in den Jahren 2021 und 2022 keine sog. Steuer-CD durch das Land Berlin angekauft wurde.

Im Jahr 2021 hat das FAFuSt 3.418 und im Jahr 2022 4.126 Strafverfahren abgeschlossen. 303 Verfahren wurden 2021 nach § 153a StPO eingestellt (2022: 297). Die Summe aller Auflagen für die Jahre 2021 und 2022 bei den nach § 153a StPO eingestellten Steuerstrafverfahren und der jeweilige Durchschnitt sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt:

 

Summe der Auflage

Durchschnittliche Auflage

2021

1.404.496 €

rd. 4.635 €

2022

1.336.535 €

rd. 4.500 €


Zahl der rechtskräftigen Urteile und Strafbefehle:

2020: 277
2021: 257
2022: 198

Die in den Jahren 2020 bis 2022 von Gerichten verhängten Freiheitsstrafen, die Anzahl der Tagessätze und die Summe der festgesetzten Geldstrafen sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt:

 

Freiheitsstrafen

Anzahl der Tagessätze

Summe der Geldstrafen

2020

45 Jahre/4 Monate

36.385

1.429.955 €

2021

41 Jahre/4 Monate

39.270

1.417.170 €

2022

45 Jahre/4 Monate

27.956

1.004.160 €


Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin


Verlag C.F. Müller

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