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Schleswig-Holstein: Bericht zur Geldwäscheaufsicht

Aus wistra 3/2023

Im Landtag von Schleswig-Holstein wurde zu geldwäscheaufsichtsrechtlichen Themen ausgeführt (Umdruck 20/446). Es wird ausgeführt, dass Aufsichtsbehörden das Finanzministerium, das Finanzamt Neumünster, das Ministerium für Inneres, die Präsidentin des LG Lübeck und die Präsidenten der LG Flensburg, Itzehoe und Kiel sowie den Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen OLG seien. Im Detail:

Das Finanzministerium habe im Jahr 2017 die Aufgabe der Tätigkeit als Aufsichtsbehörde nach § 50 Nr. 9 GwG für bestimmte Verpflichtete übernommen. Infolge dessen habe das Finanzministerium eine Erhöhung der Anzahl der Mitarbeiter auf vier Personen (drei Vollzeitäquivalenten – VzÄ) vorgesehen, die zum 1.1.2018 abgeschlossen werden konnte. Eine weitere personelle Stärkung der Geldwäscheaufsicht im Finanzministerium sei zu Beginn des Jahres 2020 um ein weiteres VzÄ erfolgt. In den zurückliegenden Jahren seit ihrer Einrichtung habe die „Koordinierende Stelle“ den Austausch zwischen den mit der Geldwäscheaufsicht, der Strafverfolgung sowie der Finanzverwaltung betrauten Stellen auf Landesebene gestärkt und intensiviert, indem beispielsweise Treffen mit Vertretern des Landeskriminalamtes initiiert wurden, an denen wiederholt auch Vertreter der Staatsanwaltschaften teilgenommen haben. Daneben habe das Finanzministerium auch Maßnahmen angestrengt, die konkret bei der tagtäglichen Ausübung der Aufsichtstätigkeit ansetzen. So habe es die Bildung einer interministeriellen Arbeitsgruppe initiiert, die sich mit der Entwicklung eines Handlungsleitfadens für die schleswig-holsteinischen Aufsichtsbehörden nach dem GwG befasst. Dieser Leitfaden solle Ausführungen zu rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Ausübung der Aufsichtstätigkeit nach dem GwG enthalten und dadurch perspektivisch zu einer Vereinheitlichung der Rechtsanwendung im Land beitragen. Darüber hinaus solle er praktische Angaben zur Vereinheitlichung des einzelfallbezogenen Informationsaustausches der Behörden umfassen. Des Weiteren habe das Finanzministerium sog. Informationsblätter für die Finanzämter des Landes gefertigt, in denen es über seine Tätigkeit informiert und den Finanzbehörden exemplarische Sachverhalte vorstellt, die eine Meldung über verdächtige Transaktionen auf der Rechtsgrundlage des § 31b AO angezeigt erscheinen lassen können. Vergleichbare Merkblätter seien zudem in Zusammenarbeit mit der Generalstaatsanwaltschaft für den Bereich der Staatsanwaltschaften gefertigt worden. Das Finanzministerium nehme darüber hinaus regelmäßig am „Bund-Länder-Austausch Geldwäscheprävention und Verhinderung der Terrorismusfinanzierung – BLA“ über fachbezogene Fragen zum Geldwäscherecht teil. Daneben nehme das Finanzministerium an den Treffen der Koordinierenden Stellen des Bundes und der Länder, dem „Koordinatorengremium“, zum Austausch über Fragen der Koordinierung auf Länderebene teil. Dies haben in den vergangenen zwei Jahren vornehmlich die Koordinierung der FATF Deutschlandprüfung betroffen; zukünftig solle vermehrt die Aufsichtstätigkeit koordiniert werden.

Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport: Die personelle Ausstattung für die Zuständigkeit der Geldwäscheprävention im Glücksspielbereich und der Aufsicht nach dem GwG im Ministerium werde aus fachlicher Sicht als „auskömmlich“ erachtet. Eine Aufstockung der Beschäftigten sei derzeit nicht vorgesehen.
Geschäftsbereich des Ministeriums für Justiz und Gesundheit: Soweit der Präsident des OLG zuständige Aufsichtsbehörde für die nach § 2 Abs. 1 Nr. 11 GwG verpflichteten Personen ist, sei eine Aufstockung der Beschäftigten, die mit der Wahrnehmung der Aufgaben nach dem GwG betraut sind, derzeit nicht geplant. Zur Stärkung der geldwäscherechtlichen Aufsicht der Präsidentin des LG Lübeck und der Präsidenten der weiteren LG sei beabsichtigt, den rechnerischen Bedarf für den Personaleinsatz in Notarangelegenheiten um 25 % zu erhöhen, damit für diesen Aufgabenbereich mittelbar mehr Personal zugeteilt wird.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin
 


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