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Nordrhein-Westfalen: Cum-Ex

Aus wistra 2/2023 

In NRW wurde sehr detailliert nach sog. Cum-Ex-Verfahren gefragt, u.a. auch nach Namen von Abgeordneten. Das Justizministerium erklärt hierzu, dass von einer öffentlichen Mitteilung des Namens und der genauen Amtsbezeichnung des ehemaligen Mitgliedes des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg im Hinblick auf seine Persönlichkeitsrechte, die Unschuldsvermutung und das Steuergeheimnis, das insbesondere auch Angaben zu Steuerstrafverfahren umfasst, abgesehen wird. Die amtliche Tätigkeit des Beschuldigten betrifft nicht den Ermittlungszeitraum und steht in keinem Zusammenhang mit den Ermittlungen (Drs. 18/995)

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin


Verlag C.F. Müller

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