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Bundestag: Bargeld

Aus wistra 2/2023

Im Bundestag wurde gefragt, ob die Bundesregierung plant, den Barkauf von Immobilien gesetzlich zu untersagen. In der Antwort wird ausgeführt, dass die Bundesregierung aus dem Koalitionsvertrag und aus dem Bericht des Finanzausschusses vom 18.5.2022 (BT-Drucks. 20/1892, S. 29) zum Sanktionsdurchsetzungsgesetz I einen priorisierten Auftrag zur Einführung eines Barzahlungsverbotes bei Immobilientransaktionen hat. Die Bundesregierung beabsichtige die Umsetzung entsprechender Regelungen daher im Rahmen des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes II. Die Entwurfsarbeiten des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes II sähen derzeit vor, dass für die Regelungen zur Einführung eines Barzahlungsverbotes bei Immobilientransaktionen nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Übergangsfrist von wenigen Monaten greifen soll (BT-Drucks. 20/4209)

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin


Verlag C.F. Müller

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