Logo C.F. Müller
Berlin: Kartellvorgänge

Aus wistra 1/2023

Im Berliner Abgeordnetenhaus wurde nach der Entwicklung der Kartellvorgänge im Land Berlin gefragt. Ausweislich der Senatsverwaltung für Wirtschaft (Drs. 19/12156) ist die Kartellbehörde insbesondere für Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie verwaltungsrechtliche Kartell- und Missbrauchsverfahren im Land Berlin zuständig. Im Zusammenhang mit den jeweiligen Verfahren müsse insbesondere die damit verbundene Vorarbeit berücksichtigt werden. Da die Kartellbehörde nach eigenem Ermessen entscheidet, ob sie Verfahren aufgreift, sei in jedem Fall eine Vorprüfung des Sachverhaltes vorgeschaltet. Damit münde zwar nicht jede einzelne Beschwerde in eine kartellrechtliche Verfügung, dennoch sei jede Anfrage oder Beschwerde seitens der Kartellbehörde vollumfänglich zu prüfen und entsprechend zu bearbeiten und zu beantworten. Im Rahmen der Ordnungswidrigkeitenverfahren sei zudem die Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Berlin in einzelnen Fällen sowie die Durchsuchungen bei Vorliegen eines kartellrechtlichen Verstoßes an mehreren Standorten und die damit verbundene Sicherstellung und zeitaufwendige Auswertung der Asservate hervorzuheben. Enthalten ist auch eine detaillierte Darstellung der Vorgänge über das Hinweisgebersystem des LKA Berlin.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin


Verlag C.F. Müller

zurück zur vorherigen Seite