Beiträge
Oberstaatsanwalt Dr. Gunnar Greier, Köln
Strafrechtliche Einziehung virtueller Werte am Beispiel des Non-Fungible Token
Leitender Regierungsdirektor Stefan Rolletschke, Düsseldorf
Umsatzsteuerhinterziehungskonkurrenzen
Ergänzende Überlegungen zu BGH, Beschl. v. 6.10.2021 – 1 StR 297/21, wistra 2022, 206
Professor Dr. Mathias Hütwohl, Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung – Fachbereich Finanzen, Münster
Die selbstständige Durchführung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren durch die Behörden der Zollverwaltung im Rechtsrahmen des SchwarzArbG
Rezensionen
Rechtsanwalt (LOStA a.D.) Folker Bittmann, Köln
Christian Pelz/Björn Grotebrune, Strafrecht in Krise und Insolvenz
Aufsätze in Zeitschriften und Festschriften
Rechtsanwälte Dr. Martin Wulf / Florian Hischer, Berlin
Umsatzsteuerrecht mit steuerstrafrechtlichen Bezüge
Rechtsprechung
Bundesgerichtshof
BGH, Beschl. v. 28.4.2022 – 2 StR 117/20 Mittäterschaft bei gewerbsmäßigem Betrug
BGH, Urt. v. 24.3.2022 – 3 StR 375/20 Unterbliebene Kumulation von Geld- und Freiheitsstrafe
BGH, Beschl. v. 8.3.2022 – 3 StR 398/21 Relevanz der Nebenwirkungen einer strafrechtlichen Verurteilung
BGH, Urt. v. 15.6.2022 – 3 StR 295/21 Einziehung bei Delikt einer terroristischen Vereinigung
BGH, Beschl. v. 30.3.2022 – 2 StR 151/21 Unterbrechung der Verjährung
BGH, Beschl. v. 9.6.2022 – 5 StR 407/21 [Ls.] Merkmal der „geschäftlichen Verhältnisse“
BGH, Beschl. v. 7.6.2022 – 5 StR 332/21 [Ls.] Absolute Geltung des Beweisverwertungsverbots
BGH, Beschl. v. 12.1.2022 – 4 StR 209/21 Beruhen des Urteils auf Verletzung der Mitteilungspflicht bei Verständigung
BGH, Beschl. v. 6.7.2022 – 4 StR 63/22 [Ls.] Verwendung von „EncroChat“-Kommunikation
BGH, Beschl. v. 10.2.2022 – 1 StR 484/21 Warenverkehrsrechnung als Schätzungsmethode
BGH, Beschl. v. 8.2.2022 – 3 StR 440/21 [Ls.] Identität der prozessualen Tat trotz Veränderung des Tatbildes
BGH, Beschl. v. 11.1.2022 – 3 StR 406/21 [Ls.] Fehlerhafte Dolmetscher-Vereidigung
Andere Gerichte
LG München I, Beschl. v. 8.6.2022 – 9 Qs 14/22 Geldwäscheverdachtsanzeige durch Notar
wistra aktuell
Rechtsprechungsvorschau
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Aktuelle Nachrichten aus den Landesparlamenten
Bericht aus der Gesetzgebung
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Oberstaatsanwalt Dr. Gunnar Greier, Köln
Strafrechtliche Einziehung virtueller Werte am Beispiel des Non-Fungible Token
Die Digitalisierung hat zur Schaffung neuer Kategorien an Vermögenswerten geführt. Standen bisher insbesondere Kryptowährungen im Vordergrund, erlangen zunehmend auch andere virtuelle Werte an Bedeutung. Gemeinsam ist diesen Werten in der Regel die Nutzung der Blockchain-Technologie, die das Fehlen einer zentralen Kontroll- und Ausgabeinstanz prägt. Am Beispiel der Kategorie des Non-Fungible Token (NFT) werden die unterschiedlichen Begrifflichkeiten, die technischen Grundprinzipien und die derzeit noch weitgehend ungeklärte rechtliche Einordnung virtueller Werte dargestellt. Darauf aufbauend wird untersucht, wie die strafrechtliche Abschöpfung virtueller Werte erfolgen kann und welche Besonderheiten sich im Rahmen der Vollstreckung ergeben.
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Leitender Regierungsdirektor Stefan Rolletschke, Düsseldorf
Umsatzsteuerhinterziehungskonkurrenzen
Ergänzende Überlegungen zu BGH, Beschl. v. 6.10.2021 – 1 StR 297/21, wistra 2022, 206
Umsatzsteuervoranmeldungshinterziehungen treten nach der BGH-Rechtsprechung als mitbestrafte Vortaten hinter die entsprechende Umsatzsteuerjahreserklärungshinterziehung zurück. Der BGH machte aber jüngst für das Verhältnis zwischen vollendeten Steuerhinterziehungen bei den Voranmeldungen und versuchter Steuerhinterziehung bei der Jahreserklärung eine Ausnahme. Der Beitrag erörtert, inwiefern es auch andere Fallkonstellationen gibt, in denen kein Unrechtsgefälle zwischen Umsatzsteuervoranmeldungshinterziehungen und der entsprechenden Umsatzsteuerjahreserklärungshinterziehung besteht und deshalb nicht von einer Konsumtion der einen oder der anderen Tat ausgegangen werden kann.
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Professor Dr. Mathias Hütwohl, Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung – Fachbereich Finanzen, Münster
Die selbstständige Durchführung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren durch die Behörden der Zollverwaltung im Rechtsrahmen des SchwarzArbG
Die §§ 14a ff. SchwarzArbG haben die Behörden der Zollverwaltung seit dem 18.7.2019 erstmals gesetzlich befähigt, unter engen Voraussetzungen und in begrenztem Umfang strafrechtliche Ermittlungsverfahren im Hinblick auf Straftaten nach § 266a StGB selbstständig durchzuführen und in bestimmten Phasen zusammenhängender gerichtlicher Verfahren mitzuwirken. Sie sind im Ausgangspunkt mit den Rechten ausgestattet und den Pflichten belegt, welche der Staatsanwaltschaft im jeweiligen Stadium des Verfahrens zustehen. Der Beitrag thematisiert verschiedene rechtspraktische Gesichtspunkte der Gesetzeserweiterung, die als strafverfahrensrechtliche Konzeption sui generis verstanden wird.
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