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Corona-Hilfen

Aus wistra 9/2022

Im Berliner Abgeordnetenhaus wurde gefragt, wer bisher wie viele Strafanzeigen gestellt bzw. die entscheidenden Hinweise an die Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit sog. Corona-Fördermitteln gegeben hat (z.B. IBB, KfW etc.). Hierzu teilt die Senatsverwaltung für Justiz mit (Drs. 19/11858), dass der überwiegende Teil der Anzeigen über die Empfängerbanken in Form von Geldwäscheverdachtsmeldungen erfolgte, gefolgt von Verdachtsmeldungen der Investitionsbank Berlin (IBB) im Rahmen des dortigen sog. Clearings und durch Erkenntnisse aus anderen Strafermittlungsverfahren. Zahlen zur institutionellen Verteilung der Anzeigen könnten im automatisierten Verfahren allerdings nicht abgerufen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass aus einer Anzeige in fast allen Fällen mehrere Ermittlungsverfahren entstehen, da diese entweder mehrere Personen betreffen oder die weiteren Ermittlungen Hinweise auf zusätzliche beantragte Fördermittel ergeben.

Im Rahmen der Corona-Hilfen (beantragt über die IBB) und der außerordentlichen Wirtschaftshilfen (beantragt über das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) seien in Berlin 10.302 Ermittlungsverfahren eingeleitet worden:

2020: 2.399
2021: 5.591
2022: 2.312

Im Zusammenhang mit Verdachtsmomenten in der Bereitstellung coronabedingter KfW-Mittel seien seit 2020 insgesamt 21 Ermittlungsverfahren eingeleitet worden.

Bezogen hierauf soll der potentielle Schaden im Bereich der Corona- Hilfen aktuell ca. 146 Mio. EUR betragen. Eine detailliertere Aussage zur Schadenshöhe könne aber erst nach Abschluss der entsprechenden Ermittlungen getroffen werden. Gleiches gelte für die ca. 8.800 noch ungeprüften weiteren Verdachtsfälle.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin


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