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Schwarzarbeit

Aus wistra 5/2022

Zur Entwicklung von Schwarzarbeit in Sachsen-Anhalt wurde im dortigen Landtag ausgeführt, dass die durchschnittliche Anzahl eingeleiteter Ordnungswidrigkeitsverfahren pro Jahr durch die Landkreise und kreisfreien Städte sich in den vergangenen zehn Jahre auf 727 Verfahren beläuft. Schwankungen nach oben seien dabei während der Jahre 2011 und 2018 mit 829 und 1.051 Verfahren und nach unten für die Jahre 2015 und 2020 mit 430 und 315 Verfahren zu vermerken.

Ein Hauptgrund für die aktuell rückläufigen Zahlen könne unter Umständen darin liegen, dass bei der Aufdeckung und Bearbeitung der Schwarzarbeit vermehrt versucht wird, die betreffenden Personen zu einer ordnungsgemäßen Anmeldung bei Behörden und Eintragung in die Handwerksrolle zu bringen. Diese Legalisierung gelinge in vielen Fällen. Des Weiteren konzentrierten sich die kommunalen Verfolgungsbehörden darauf, ihre Arbeit verstärkt in Richtung Prävention und Aufklärung auffällig gewordener Unternehmen im Sinne des SchwarzArbG auszurichten. Auf diese Weise würden Gewerbeanmeldungen von zulassungspflichtigen Handwerken präventiv geprüft und Anfragen bei den Handwerkskammern zu den Eintragungen in der Handwerksrolle durchgeführt. Mittels Informationsgesprächen und Belehrungen soll der Abwärtstrend weitergehend gefördert werden.
Hinzukommt ein Konjunkturhoch, durch welches das Land Sachsen-Anhalt in den vergangenen Jahren profitierte (Drs. 8/671).  

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin
 


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