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Cum-Ex

Aus wistra 3/2022

Auch in Sachsen wurden nach Cum-Ex-Geschäften gefragt. Das Staatsministerium der Finanzen teilt dort mit, dass zu entstandenen Steuerausfällen im Freistaat keine Erkenntnisse vorliegen (Drucks. 7/8038). Alle Außenprüfungen der sächsischen Finanzämter bei sächsischen Kreditinstituten mit Prüfungszeitraum bis einschließlich 2011 seien ohne diesbezügliche Erkenntnisse abgeschlossen worden. Die sächsischen Steuerfahndungsstellen führten aktuell keine Verfahren im Zusammenhang mit Steuerausfällen durch sog. Cum-Ex-Geschäfte.

Erledigte Strafverfahren wegen Steuerstraftaten und gleichgestellten Straftaten 2019 2020
Rechtskräftige Strafbefehle bzw. Strafurteile 444 377
Einstellungen nach § 153a StPO 637 579
Einstellungen wegen Geringfügigkeit (§ 153 StPO, § 398 AO) und sonstige Ermessensvorschriften [insb. § 154 StPO]) 587 496

 

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin
 

 


Verlag C.F. Müller

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