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Pandora Papers

Aus wistra 3/2022

Im bayerischen Landtag wurde gefragt, wie viele Ermittlungsverfahren bayerische Behörden aufgrund der Enthüllungen im Rahmen der sog. Pandora Papers eingeleitet haben, mit welchen Bundesbehörden wegen dieser Enthüllungen bereits Kontakt aufgenommen wurde und inwiefern geplant ist, Teile des Datenbestands mit Hilfe bayerischer Behörden auszuwerten. Das Staatsministerium der Finanzen teilt hierzu mit (Drucks. 18/18693), dass nach Auskunft der bayerischen Generalstaatsanwaltschaften innerhalb der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit sowie mit den vorhandenen Recherchemöglichkeiten keine Ermittlungsverfahren im Sinne der Fragestellung festgestellt werden konnten.

Den bayerischen Staatsanwaltschaften stehe dabei insbesondere die Suchfunktionen im Fachverfahren web.sta, das in Bayern und in acht weiteren Bundesländern verwendet wird, zur Verfügung. Eine automatisierte Recherche nach dem Suchparameter "Pandora Papers" sei insoweit technisch nicht durchführbar. Ebenso sei bislang durch die bayerischen Finanzbehörden kein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, da mangels belastbarer Angaben derzeit kein Anfangsverdacht gegen eine konkrete Person bestehe. Sobald hinreichende Informationen in den Medien erscheinen oder der Datenbestand des International Consortium of Investigative Journalists (ICIJ) zur Verfügung gestellt wird, werde das Analyseteam der Steuerfahndungsstelle München (SKS) die Daten sichern, umfassend auf inländische Anknüpfungspunkte hin untersuchen und an die jeweils örtlich zuständigen Steuerfahndungsstellen zur weiteren Prüfung übermitteln.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin


Verlag C.F. Müller

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