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Europäische Staatsanwaltschaft

Aus wistra 1/2022

Die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) hat am 1.6.2021 ihre operative Arbeit aufgenommen. Bei der Bekämpfung von Korruption, transnationalem Mehrwertsteuerbetrug und beim Schutz vor Betrug zum Nachteil des EU-Haushaltes wird der EUStA zukünftig – so die Fragesteller einleitend – eine immer wichtigere Rolle zukommen. Deshalb wollten sich Abgeordnete des Bundestages ein umfassendes Bild über die aktuelle Lage der EUStA machen.
Nach Kenntnis der (Alt-)Bundesregierung (BT-Drucks. 19/32491) waren Stand Ende August 2021 insgesamt 126 Personen in der zentralen Dienststelle am Sitz der Europäischen Staatsanwaltschaft in Luxemburg beschäftigt. Gemäß Art. 96 Abs. 6 S. 3 der Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates vom 12.10.2017 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (Verordnung (EU) 2017/1939) stellen die zuständigen nationalen Behörden den „Delegierten Europäischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälten“ die Ressourcen und die Ausrüstung zur Verfügung, die sie für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben gemäß der Verordnung (EU) 2017/1939 benötigen, und tragen dafür Sorge, dass sie vollständig in die nationalen Strafverfolgungsbehörden eingebunden werden. Die elf deutschen Delegierten sind in fünf Zentren in Berlin, Hamburg, Frankfurt, Köln und München angesiedelt. Daneben ist eine Stelle beim Generalbundesanwalt zur Bearbeitung von Revisionsverfahren eingerichtet worden. Die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Ressourcen und Ausrüstungen werden sowohl vom Bund als auch von den Ländern zur Verfügung gestellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin


Verlag C.F. Müller

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