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Fehlsteuerung von Ressourcen bei der Betriebsprüfung

Aus wistra 11/2021

Der Landesrechnungshof Berlin hat in vier Berliner Finanzämtern geprüft, wie die Steuererklärungen von Steuerpflichtigen bearbeitet werden, die Überschusseinkünfte über 500.000 EUR jährlich erzielen (Steuerpflichtige mit bedeutenden Einkünften). Diese Fälle unterliegen wie Großbetriebe bundeseinheitlich der ständigen Betriebsprüfung und binden damit erhebliche Ressourcen, die für andere Steuerfälle nicht zur Verfügung stehen. Der Rechnungshof hat ausweislich seines Jahresberichts 2021 festgestellt, dass eine ständige Betriebsprüfung nicht erforderlich ist. Im Durchschnitt führe die Betriebsprüfung pro Fall nur zu Mehrergebnissen von durchschnittlich etwa 68.000 EUR, während durch die Prüfung von Großbetrieben Mehrergebnisse von durchschnittlich rd. 173.000 EUR erzielt werden. Zudem sei die Einordnung der Fälle mit bedeutenden Einkünften nicht ausreichend risikoorientiert.
Der Rechnungshof erwartet von der Senatsverwaltung für Finanzen, dass sie sich in den zuständigen Bund-Länder-Gremien dafür einsetzt, dass die Kriterien risikoorientiert überarbeitet werden. Anderenfalls komme es weiterhin zu einer Fehlsteuerung knapper Ressourcen bei der Betriebsprüfung durch eine ungerechtfertigte Konzentration auf Fälle, bei denen das Risiko von Steuerausfällen gering ist.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin

 


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