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Geldwäsche in Berlin

Aus wistra 10/2021

Im Zeitraum vom 1.5.2018 bis 30.5.2021 gingen insgesamt 7.182 Geldwäscheverdachtsmeldungen bei der Polizei Berlin ein. Diese verteilen sich wie folgt:

1.5.2018 bis 31.12.2018: 1.638
1.1.2019 bis 31.12.2019: 1.908
1.1.2020 bis 31.12.2020: 2.131
1.1.2021 bis 30.5.2021: 1.505


Für die schwerpunktmäßige Kriminalitätsbekämpfung im Bereich der Geldwäsche bei der Polizei Berlin ist ein Fachkommissariat – Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe Geldwäsche (GFG) des Landeskriminalamtes (LKA) zuständig. Die GFG bearbeitet verfahrensunabhängige Geldwäscheverfahren. Sobald eine Vortat (Grunddelikt) erkennbar ist, wird das Geldwäscheverfahren von der jeweils für das Grunddelikt zuständigen Dienststelle der Polizei Berlin bearbeitet. Bei der GFG sind aktuell 17 Dienstkräfte der Polizei Berlin tätig, davon 14 Vollzugsdienstkräfte. Darüber hinaus versehen bei der GFG sechs Dienstkräfte des Zolls und zwei Dienstkräfte des Finanzamts für Fahndung und Strafsachen sowie ein Verbindungsbeamter der Financial Intelligence Unit (FIU) ihren Dienst (Drs. 18/27898).

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin


Verlag C.F. Müller

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