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Zusammenarbeit der Staatsanwaltschaft mit der Zollverwaltung

Aus wistra 9/2021

Der Hamburger Senat weist in einem parlamentarischen Vorgang darauf hin, dass die Zusammenarbeit mit den Zolldienststellen seitens der Staatsanwaltschaft Hamburg grundsätzlich als gut beurteilt wird. Die Ausgestaltung im Einzelnen sei letztlich verfahrensabhängig. In Großverfahren der organisierten Wirtschaftskriminalität, die derzeit vor allem mit dem Hauptzollamt Hamburg, Finanzkontrolle Schwarzarbeit, und dem Zollfahndungsamt Hamburg, Dienstsitz Rostock, geführt werden, sei die Einhaltung der von der Staatsanwaltschaft gesetzten Schwerpunkte insbesondere auch von zeitlicher Bedeutung. Aufgrund des Verfahrensumfangs handele es sich in der Regel um Ermittlungsgruppen, die mit einzelnen Dezernenten der Abteilung 54 zusammenarbeiten. Soweit es Gründe zu Beanstandungen gebe, würden diese von den Dezernenten angesprochen. Die Zusammenarbeit werde auch insoweit als gut bewertet. Ein konkreter Nachteil in der grundsätzlichen Zusammenarbeit bestehe lediglich bei der Möglichkeit einer unmittelbaren Kontaktaufnahme der Staatsanwaltschaft mit den Ermittlern des Zolls. Das Hauptzollamt Hamburg sei nicht mit dem elektronischen Adressbuch der Freien und Hansestadt Hamburg verknüpft, sodass weder einzelne Personen noch Poststellen bei der Zollverwaltung mithilfe von Outlook recherchiert werden können (Drs. 22/4714).

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin


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