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FinCEN-Files

Aus wistra 8/2021

Das Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN) ist ausweislich eines parlamentarischen Vorgangs (BT-Drucks. 19/29922) eine dem US-Finanzministerium unterstellte Behörde und für die Prävention und Verfolgung von Geldwäsche und verwandten Vergehen zuständig, indem es laufend relevante Informationen erhebt und analysiert. Mehr als 2 100 interne Geldwäsche-Verdachtsmeldungen aus den Jahren 2000 bis 2017 sollen hiernach einem internationalen Journalistennetzwerk zugespielt und ausgewertet worden sein. Die Gesamtsumme der Transaktionen, die sich aus den „geleakten“ FinCEN-Files ergeben, soll bei umgerechnet etwa 1,69 Bio. EUR liegen.
Die Bundesregierung stellt ihrer Antwort voran, dass sie zahlreiche Themen hinsichtlich der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) nicht offen im Rahmen eines parlamentarischen Vorgangs ansprechen kann, weshalb die Antwort als „VS – Vertraulich“ gemäß der Verschlusssachenanweisung (VSA) eingestuft wird und zur Einsichtnahme in die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages eingestellt wird. Eine Kenntnisnahme durch Unbefugte könne für die Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Entsprechend der internationalen Standards der FATF und der europarechtlichen Vorgaben handele die FIU eigenständig und sei in ihrer operativen Analyse unabhängig. Ihre Arbeitsabläufe und Analyseschritte unterlägen strengen Sicherheits- und Datenschutzstandards. Ein Bekanntwerden der Arbeitsweise der FIU, deren Analysetätigkeit einer Strafverfolgung im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unmittelbar vorgelagert sei, wäre daher für entsprechende Ermittlungserfolge und somit die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland mindestens nachteilig.
In der Sache selbst wird dann allerdings noch mitgeteilt, dass dem Bundeskriminalamt (BKA) drei (Teil-)Datenpakete aus dem Bestand der sog. FinCen-Files aus November 2020 bzw. März 2021 vorliegen. Die Datenstruktur erlaube keine Bezifferung der enthaltenen Transaktionen. Bei den Daten in unterschiedlichen Formaten handele es sich um Geldwäscheverdachtsmeldungen von Geschäftsbanken an die US-Finanzaufsicht (Financial Crimes Enforcement Network), Transaktionsdaten in Excel-Tabellen sowie Ermittlungs- und Sachstandsberichte von US-Ermittlungsbehörden. Abschließend verweist die Bundesregierung auf Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften Frankfurt/Main und München.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin


Verlag C.F. Müller

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