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Kampf gegen Steuervermeidung und Korruption

Aus wistra 2/2020

Unter dieser Überschrift wurde die Bundesregierung gefragt, in welcher Höhe öffentliche Auftraggeber in Deutschland zwischen 2006 und 2017 öffentliche Aufträge an Unternehmen vergeben haben, die ganz oder teilweise, mittelbar oder unmittelbar, im Eigentum von Unternehmen stehen, die in Ländern oder Gebieten ansässig sind, die am 25.5.2018 auf der „Schwarzen Liste“ oder auf der „Grauen Liste“ der EU-Liste nichtkooperativer Gebiete für Steuerzwecke standen, bzw. an Unternehmen vergeben, die selbst an den besagten Orten ansässig sind. Der Bundesregierung war hierauf keine Antwort möglich. Sie erachtet es auch für grundsätzlich zweifelhaft, entsprechende Kriterien zum Anknüpfungspunkt einer generellen Ausschlussmöglichkeit zu machen (BT-Drucks. 19/13674).

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin


Verlag C.F. Müller

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