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Steuern und Geldwäsche

Aus wistra 3/2020

In den Landtag von Niedersachen wurde ein Antrag eingebracht (Drs. 18/5364), in dem der Landtag aufgefordert wird festzustellen:

„Da gute Steuereinnahmen nicht dauerhaft garantiert sind, müssen Einnahmen verbessert, Mittel hocheffizient eingesetzt werden, Gebührenhaushalte überprüft und Steuerbetrug konsequent bekämpft werden. Nach dem CumEx-Skandal muss das Risikomanagement in der Steuerverwaltung grundlegend überprüft werden. Es ist völlig unverständlich, dass dieser Großbetrug nicht früher aufgefallen ist. Steuergerechtigkeit mit Bezug auf die tatsächliche Leistungsfähigkeit der Bürgerinnen und Bürger ist ein zentraler Beitrag zum sozialen Frieden.“

Sodann soll die Landesregierung aufgefordert werden, sich u.a. dafür einzusetzen, dass

  • die 5. Geldwäscherichtlinie konsequent umgesetzt wird,
  • Transparenz bei den sog. wirtschaftlichen Berechtigten geschaffen wird,
  • die gesetzliche Verpflichtung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nach § 261 Abs. 1 S. 1 StGB und § 261 Abs. 4 S. 1 StGB konsequent durchgesetzt wird,
  • die Financial Intelligence Unit wirkungsvoll aufgestellt wird,
  • der Missbrauch sog. Steueroasen abgestellt wird,
  • die Steuerverwaltung und Steuerfahndung schlagkräftiger aufgestellt werden.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin


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