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Scheinrechnungen und Schwarzarbeit

Aus wistra 7/2020

Rund 750 Einsatzkräfte von Polizei, Steuerfahndung und Zoll sowie mehrere Staatsanwälte durchsuchten am 18.12.2019 in einem Verfahrenskomplex der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern (Zentralstelle für Wirtschaftsstrafsachen) über 80 Geschäfts- und Privaträume mit Schwerpunkt im Raum Ludwigshafen/ Mannheim sowie im Großraum Frankfurt/Main. Im Fokus einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz, des Hauptzollamts Karlsruhe (Finanzkontrolle Schwarzarbeit Ludwigshafen) sowie der Steuerfahndungs- und Strafsachenstelle des Finanzamts Neustadt an der Weinstraße standen Ersteller sog. Scheinrechnungen und deren Abnehmer, dies insbesondere in der Baubranche. Anknüpfend daran wurden im Landtag von Rheinland-Pfalz verschiedene Fragen gestellt (Drs. 17/11166). Das Innenministerium des Landes teilt in seiner Antwort (Drs. 17/11355) u.a. mit, dass die Frage, wie viele Dienstposten bei der Zollverwaltung in Rheinland-Pfalz sowie der FKS unbesetzt sind, nicht beantwortet werden kann. Das zuständige Hauptzollamt in Koblenz habe auf Anfrage des Ministeriums mitgeteilt, dass zu den Fragestellungen keine Auskunft erteilt werden kann, da die Aufgabenerledigung des Zolls ausschließlich dem Kontroll- und Fragerecht des Deutschen Bundestages unterliegt. Weitere parlamentarische Fragen – und Antworten – zu entsprechenden Strafverfahren sind unter Drs. 17/10509 sowie 17/10011 nachzulesen.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin



 


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