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Steuerstrafrecht in Rheinland-Pfalz

Aus wistra 7/2020

Die rheinland-pfälzische Steuerfahndung ermittelte in 2017 Mehrsteuern (inkl. Zinsen) in Höhe von 139.381.480 EUR und in 2018 in Höhe von 79.346.906 EUR. Die durch die rheinland-pfälzische Betriebsprüfung festgestellten Mehrsteuern sowie Zinsen belaufen sich in 2017 auf insgesamt 381.144.357 EUR und in 2018 auf 432.522.740 EUR (Drs. 17/9653).
2017 sind insgesamt 1.001 Selbstanzeigen bei den rheinland- pfälzischen Finanzämtern eingegangen; hiervon haben 305 Selbstanzeigen ausländisches Kapitalvermögen betroffen. In 2018 sind insgesamt 682 Selbstanzeigen bei den rheinland-pfälzischen Finanzämtern eingegangen; hiervon ergingen 171 Selbstanzeigen zu ausländischem Kapitalvermögen. Im ersten Halbjahr 2019 sind insgesamt 303 Selbstanzeigen bei den rheinland-pfälzischen Finanzämtern eingegangen; hiervon haben 11 Selbstanzeigen ausländisches Kapitalvermögen betroffen.
Das Ministerium der Finanzen teilt mit, dass in den Kalenderjahren 2017 und 2018 sowie im ersten Halbjahr 2019 die rheinland-pfälzische Finanzverwaltung keinen eigenen Ankauf von sog. Steuer-CDs durchgeführt und sich auch nicht an den Kosten eines Ankaufs durch ein anderes Land oder den Bund finanziell beteiligt hat.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin
 


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