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Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Aus wistra 12/2020

Der Bundesregierung liegen zu der Frage, in welchen Branchen es vornehmlich zu illegaler Arbeitnehmerüberlassung kommt, Erkenntnisse aus den Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung nach dem SchwarzArbG vor. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung hervor (BT-Drucks. 19/22801). Die FKS habe 2019 bei diesen Prüfungen im Verhältnis zur Anzahl der durchgeführten Arbeitgeberprüfungen am häufigsten Bußgeldverfahren wegen illegaler Arbeitnehmerüberlassung (Verstöße gegen § 16 Abs. 1 Nr. 1 und 1a AÜG – Verleih/Entleih von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ohne erforderliche Erlaubnis) in den Branchen Fleischwirtschaft, Arbeitnehmerüberlassung, Forstwirtschaft und Pflege eingeleitet. Daneben seien auch zahlreiche Verfahren wegen illegaler Arbeitnehmerüberlassung in den Branchen Baugewerbe, Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe und Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe eingeleitet worden. Die o.g. Verfahrenseinleitungen der FKS könnten als Indiz dafür herangezogen werden, dass die genannten Branchen tendenziell anfälliger für Verstöße wegen illegaler Arbeitnehmerüberlassung sind. Eine generelle Aussage aber, dass es in diesen Branchen vornehmlich zu illegaler Arbeitnehmerüberlassung komme, lasse sich daraus nicht ableiten, da die Branchen von der FKS in unterschiedlichem Umfang geprüft werden und insofern keine miteinander vergleichbaren repräsentativen Daten vorliegen.


Im Jahr 2010 hat die FKS im Bereich des Baugewerbes 20.030 Arbeitgeberprüfungen durchgeführt (Anteil an Arbeitgeberprüfungen insgesamt 31,92 %), 7.383 Strafverfahren eingeleitet (Anteil an Strafverfahren insgesamt 6,29%) und 15.969 Bußgeldverfahren eingeleitet (Anteil an Bußgeldverfahren insgesamt 26,67%). Im Jahr 2015 hat die FKS im Bereich des Baugewerbes 16.681 Arbeitgeberprüfungen durchgeführt (Anteil an Arbeitgeberprüfungen insgesamt 38,23%), 9.323 Strafverfahren eingeleitet (Anteil an Strafverfahren insgesamt 8,77 %) und 6.649 Bußgeldverfahren eingeleitet (Anteil an Bußgeldverfahren insgesamt 30,13 %). Im Jahr 2019 hat die FKS im Bereich des Baugewerbes 12.718 Arbeitgeberprüfungen durchgeführt (Anteil an Arbeitgeberprüfungen insgesamt 23,24 %), 10.074 Strafverfahren eingeleitet (Anteil an Strafverfahren insgesamt 8,7 %) und 5.726 Bußgeldverfahren eingeleitet (Anteil an Bußgeldverfahren insgesamt 18,26%).


Im Jahr 2010 hat die FKS im Bereich des Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbes 5.031 Arbeitgeberprüfungen durchgeführt (Anteil an Arbeitgeberprüfungen insgesamt 8,02 %), 4.153 Strafverfahren eingeleitet (Anteil an Strafverfahren insgesamt 3,54%) und 2.721 Bußgeldverfahren eingeleitet (Anteil an Bußgeldverfahren insgesamt 4,54 %). Im Jahr 2015 hat die FKS im o.g. Bereich des Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbes 3.400 Arbeitgeberprüfungen durchgeführt (Anteil an Arbeitgeberprüfungen insgesamt 7,79 %), 3.294 Strafverfahren eingeleitet (Anteil an Strafverfahren insgesamt 3,10 %) und 949 Bußgeldverfahren eingeleitet (Anteil an Bußgeldverfahren insgesamt 4,30%). Im Jahr 2019 hat die FKS im Bereich des Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbes 6.135 Arbeitgeberprüfungen durchgeführt (Anteil an Arbeitgeberprüfungen insgesamt 11,21%), 3.827 Strafverfahren eingeleitet (Anteil an Strafverfahren insgesamt 3,33 %) und 1.984 Bußgeldverfahren eingeleitet (Anteil an Bußgeldverfahren insgesamt 6,33%).


Im Jahr 2015 hat die FKS im Bereich der Pflegebranche 491 Arbeitgeberprüfungen durchgeführt (Anteil an Arbeitgeberprüfungen insgesamt 1,13%), 3.682 Strafverfahren eingeleitet (Anteil an Strafverfahren insgesamt 3,46 %) und 283 Bußgeldverfahren eingeleitet (Anteil an Bußgeldverfahren insgesamt 1,28%). Im Jahr 2019 hat die FKS im Bereich der Pflegebranche 406 Arbeitgeberprüfungen durchgeführt (Anteil an Arbeitgeberprüfungen insgesamt 0,74%), 1.925 Strafverfahren eingeleitet (Anteil an Strafverfahren insgesamt 1,67 %) und 683 Bußgeldverfahren eingeleitet (Anteil an Bußgeldverfahren insgesamt 2,18%).


Im Jahr 2010 hat die FKS im Bereich des Wach- und Sicherheitsgewerbes 1 322 Arbeitgeberprüfungen durchgeführt (Anteil an Arbeitgeberprüfungen insgesamt 2,11 %), 1.455 Strafverfahren eingeleitet (Anteil an Strafverfahren insgesamt 1,24%) und 225 Bußgeldverfahren eingeleitet (Anteil an Bußgeldverfahren insgesamt 0,38%). Im Jahr 2015 hat die FKS im Bereich des Wach- und Sicherheitsgewerbes 530 Arbeitgeberprüfungen durchgeführt (Anteil an Arbeitgeberprüfungen insgesamt 1,21%), 1.360 Strafverfahren eingeleitet (Anteil an Strafverfahren insgesamt 1,28%) und 194 Bußgeldverfahren eingeleitet (Anteil an Bußgeldverfahren insgesamt 0,88 %). Im Jahr 2019 hat die FKS im Bereich des Wach- und Sicherheitsgewerbes 1 267 Arbeitgeberprüfungen durchgeführt (Anteil an Arbeitgeberprüfungen insgesamt 2,31 %), 1.633 Strafverfahren eingeleitet (Anteil an Strafverfahren insgesamt 1,42%) und 393 Bußgeldverfahren eingeleitet (Anteil an Bußgeldverfahren insgesamt 1,25%).


Im Jahr 2010 hat die FKS im Bereich der Gebäudereinigung 2 385 Arbeitgeberprüfungen durchgeführt (Anteil an Arbeitgeberprüfungen insgesamt 3,80%), 3.591 Strafverfahren eingeleitet (Anteil an Strafverfahren insgesamt 3,06%) und 2.483 Bußgeldverfahren eingeleitet (Anteil an Bußgeldverfahren insgesamt 4,15 %). Im Jahr 2015 hat die FKS im Bereich der Gebäudereinigung 1 370 Arbeitgeberprüfungen durchgeführt (Anteil an Arbeitgeberprüfungen insgesamt 3,14 %), 3.177 Strafverfahren eingeleitet (Anteil an Strafverfahren insgesamt 2,99%) und 1.033 Bußgeldverfahren eingeleitet (Anteil an Bußgeldverfahren insgesamt 4,68 %). Im Jahr 2019 hat die FKS im Bereich der Gebäudereinigung 1 437 Arbeitgeberprüfungen durchgeführt (Anteil an Arbeitgeberprüfungen insgesamt 2,63%), 3.592 Strafverfahren eingeleitet (Anteil an Strafverfahren insgesamt 3,12 %) und 1.347 Bußgeldverfahren eingeleitet (Anteil an Bußgeldverfahren insgesamt 4,29%).

 

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin


Verlag C.F. Müller

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