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„Cum-Ex-Hotspot“

Aus wistra 12/2020

Abgeordnete in der Hamburger Bürgerschaft sehen die Stadt als „Cum-Ex-Hotspot“. Dazu weist die Landesregierung in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage darauf hin, dass die zuständigen Behörden nachdrücklich für den konsequenten Vollzug der Steuergesetze sorgen und unzulässige Steuergestaltungen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpfen (Drs. 22/1215). Nach wie vor unternähmen die zuständigen Behörden in Hamburg alle Anstrengungen, um Cum-Ex- sowie Cum-Cum-Transaktionen aufzudecken. Dabei würden keine anderen Maßstäbe als im übrigen Bundesgebiet gelten. Der Senat sei im Hinblick auf das Steuergeheimnis (§ 30 AO) daran gehindert, solche Auskünfte zu erteilen, die Rückschlüsse auf die jeweiligen Einzelfälle zulassen würden; daher seien konkrete Angaben – und zwar weder in positiver noch in negativer Hinsicht – nicht möglich. Eines werde aber klar: Ermittlungsverfahren zu Cum-Ex-Sachverhalten oder vergleichbaren Gestaltungen, aufgrund derer die Gründung einer Ermittlungskommission oder Sonderkommission erforderlich gewesen wäre, seien in Hamburg in den vergangenen zehn Jahren nicht anhängig gewesen.Innerhalb der Staatsanwaltschaft sind in den Abteilungen für Steuerstraftaten (Abteilungen 50 und 51), für Geldwäsche und Vermögensabschöpfung (Abteilung 53 – vormals, bis einschließlich 2018, Abteilung 68) und für organisierte Wirtschaftskriminalität (Abteilung 54) wie folgt Mitarbeiter tätig:

 

2010   15
2011   14
2012   15
2013   18
2014   15
2015   18
2016   18
2017   19
2018   19
2019   16
2020   17



Das Finanzamt für Prüfungsdienste und Strafsachen in Hamburg führt in einer gesonderten Statistik für Steuerstrafverfahren folgende Zahlen für im Rahmen von Vermögenssicherungsmaßnahmen in den Jahren 2010 bis 2020 gesicherten Vermögenswerten an (in EUR), teilweise in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft, die stets zur Sicherung von Steueransprüchen Hamburger Finanzämter erfolgten (Stichtag: 20.8.2020):

 

2011   1.554.072,53 
2012   2.200.000,00
2013    5.150.713,00
2014    3.340.638,00
2015   5.396.090,00
2016   909.204,00
2017   470.145,25
2018   3.717.604,12
2019   1.174.267,85
2020   4.220.054,89



Die (vorläufigen) Sicherstellungen aus sämtlichen Strafverfahren der Staatsanwaltschaft Hamburg stellen sich in den letzten zehn Jahren wie folgt dar (Stichtag: 31.8.2020 / EUR):

 

    Zugunsten
Dritter
  Sonstige Fälle 
2010   1.511.039,91     1.209.385,21
2011   1.131.827,50   1.337.751,46 
2012   1.142.419,57   1.526.349,98 
2013   44.882,26   591.310,48
2014   1.448.946,81   1.080.633,84
2015   1.478.149,79   1.840.036,56
2016   1.486.895,37    1.377.224,45
2017   211.038.874,08   1.379.070,12
2018   219.526.672,26    2.749.822,12
2019   219.044.164,12    4.258.961,38
2020   218.953.397,10   4.281.101,61


 

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin 


Verlag C.F. Müller

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