aus wistra 10/2026
Die Bundesregierung wurde gefragt, ob sie Maßnahmen plant, um die Dauer strafrechtlicher Ermittlungs- und Gerichtsverfahren zu verkürzen, insbesondere in komplexen Wirtschafts- und Cybercrimeverfahren. In der Antwort der zuständigen Staatssekretärin wird angemerkt, dass die Belastung der Justiz hoch ist (BT‑Drucks. 21/4654). Um dem entgegenzuwirken, seien die personelle Ausstattung, die weitere Digitalisierung der Justiz und gute Verfahrensordnungen zentral. Die Bundesregierung plane, die Länder in allen drei Bereichen mit dem angestrebten Pakt für den Rechtsstaat zu unterstützen. Sie beabsichtige, im Rahmen des Pakts bis zum Jahr 2029 sowohl 210 Mio. EUR für die weitere Digitalisierung der Justiz als auch 240 Mio. EUR für die weitere personelle Stärkung der Justiz bereitzustellen. Mit der Verfahrenssäule sei eine Reform der Zivilprozessordnung, Strafprozessordnung und Verwaltungsgerichtsordnung geplant. Vorschläge für eine grundlegende Überarbeitung der Strafprozessordnung würden derzeit von der durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz im September 2025 eingesetzten Expertenkommission aus Wissenschaft und Praxis unter Beteiligung der Länder erarbeitet.
„Die Kommission tagt mit einem Fokus auf die strafgerichtliche Hauptverhandlung und hat sechs Arbeitsgruppen eingesetzt. Diese sind: 1. Rechtsmittel und Instanzen, 2. Strafbefehl, beschleunigtes Verfahren, Verfahren vor den Amtsgerichten, 3. Durchführung der Hauptverhandlung – Verhandlungsführung, 4. Beweistransfer und Unmittelbarkeit, 5. Beweisaufnahme und 6. Zwischenverfahren, Verteidigung, Opferbeteiligung. Die Themen der Arbeitsgruppen sind vielfältig, beschäftigen sich aber auch mit den Herausforderungen, die komplexe Wirtschaftsstraf- und Cybercrimeverfahren mit sich bringen. Die Arbeitsgruppen sollen vor diesem Hintergrund vor allem Vorschläge für eine Effektivierung der strafgerichtlichen Hauptverhandlung erarbeiten. Die Kommission soll im Herbst 2026 ihren Abschlussbericht vorlegen, damit die Ergebnisse noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden können. Den Ergebnissen soll nicht vorgegriffen werden.“
Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin
