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Bundestag: Unternehmensstrafrecht

aus wistra 10/2026

Zu einem Unternehmens- bzw. Verbandsstrafrecht wird es absehbar nicht kommen. Kurz und knapp heißt es insoweit in einem parlamentarischen Vorgang im Bundestag: „Die Einführung eines Unternehmensstrafrechts beziehungsweise eines Verbandsstrafgesetzbuches ist nicht im Koalitionsvertrag vorgesehen“ (BT‑Drucks. 21/4654).

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin


Verlag C.F. Müller

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