Bundestag: Unternehmensstrafrecht
aus wistra 10/2026
Zu einem Unternehmens- bzw. Verbandsstrafrecht wird es absehbar nicht kommen. Kurz und knapp heißt es insoweit in einem parlamentarischen Vorgang im Bundestag: „Die Einführung eines Unternehmensstrafrechts beziehungsweise eines Verbandsstrafgesetzbuches ist nicht im Koalitionsvertrag vorgesehen“ (BT‑Drucks. 21/4654).
Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin
Verlag C.F. Müller
