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Bundestag: Organisierte Steuerhinterziehung

aus wistra 9/2026

In den Bundestag wurde ein Antrag eingebracht, organisierte Steuerhinterziehung wie Cum/Cum, Cum/Ex und Umsatzsteuerkarusselle auf Bundesebene stärker zu bekämpfen (BT‑Drucks. 21/6656). Der Bundestag solle folgende Feststellung beschließen:

„In einem gerechten Steuersystem tragen alle nach ihrer Leistungsfähigkeit einen angemessenen Anteil an der Finanzierung unseres Gemeinwesens. Dieses Gerechtigkeitsprinzip wird untergraben, wenn Einzelne sich mit betrügerischen Mitteln ihrer Verantwortung entziehen. Cum-Ex-Geschäfte und Umsatzsteuerkarusselle gehen sogar noch weiter: Es handelt sich um oft grenzüberschreitend vernetzte Betrugssysteme, bei denen systematisch ohne tatsächlichen Rechtsgrund für nicht geleistete Steuern Erstattungen beantragt werden. Der Schaden ist der tatsächliche Abfluss von Steuergeldern aus dem Staatshaushalt.

Die finanziellen Einbußen organisierter Steuerhinterziehung sind beträchtlich: Jährlich entgehen dem Staat Schätzungen zufolge rund 100 Milliarden Euro durch Steuerhinterziehung (Hans Böckler Stiftung Magazin „Mitbestimmung“ Ausgabe 10/12; Brorhilker 2026). Allein durch Cum-Cum-Geschäfte beläuft sich der Schaden in Deutschland Schätzungen zufolge auf ca. 28,5 Milliarden Euro (vgl. Prof. Dr. Christoph Spengel 2021), hinzu kommen geschätzte 7,2 Milliarden Euro aus Cum-Ex-Geschäften, von denen bis heute erst ein minimaler Anteil zurückgefordert werden konnte (vgl. BT‑Drucks. 21/915). Zusätzlich gehen jedes Jahr schätzungsweise ca. 31,3 Milliarden Euro an Umsatzsteuer verloren (vgl. VAT Gap Report 2025 Germany). Ein großer Teil dieser Umsatzsteuerlücke entsteht durch organisierten Betrug in Form von Umsatzsteuerkarussellen, die in Deutschland deutlich schlechter kontrolliert werden als in EU‑Nachbarstaaten. Organisierte Steuerkriminalität gezielt anzugehen ist nicht nur eine Chance für die öffentlichen Haushalte, sondern wäre auch gerecht den Vielen gegenüber, die ehrlich ihre Steuern zahlen.

Bei der Bekämpfung komplexer Fälle von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wurden in den letzten Jahren wichtige Fortschritte erzielt: Mit der FIU existiert dafür eine Analyseeinheit auf Bundesebene. Für die Verfolgung komplexer und internationaler Fälle organisierter Steuerhinterziehung existiert keine mehrere Steuerarten umfassende vergleichbare zentrale Struktur des Bundes. Vielmehr hängt die Aufdeckung großer Fälle vom Engagement und der über Jahre aufgebauten Expertise einzelner Staatsanwaltschaften und Landeskriminalämter ab, wie die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften eindrücklich gezeigt haben. Zersplitterte Zuständigkeiten zwischen verschiedenen Ländern und Behörden verhindern häufig einen umfassenden Blick auf kriminelle Organisationsstrukturen. Das erschwert die Verfolgung komplexer, grenzüberschreitender Tatnetzwerke.

Geeignete Strukturen auf Bundesebene könnten diese Lücke schließen, Expertise bündeln, unübersichtliche Finanzströme und Tatmuster systematisch analysieren sowie die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und internationalen Behörden stärken. Während andere Staaten ihre Ermittlungs‑, Analyse- und Aufsichtsstrukturen in den vergangenen Jahren stärker gebündelt und spezialisiert haben, fehlt es in Deutschland weiterhin an einer Struktur, die Expertise zusammenführt, Informationen systematisch auswertet und komplexe Steuerkriminalität ganzheitlich bekämpft. Die Bundesregierung hat bislang keinen überzeugenden Reformvorschlag vorgelegt, um diese strukturellen Defizite wirksam zu beheben. So besteht weiterhin die Gefahr, dass vor allem komplexe Fälle von Steuerhinterziehung unbearbeitet bleiben (vgl. Stellungnahme Netzwerk Steuergerechtigkeit zum ZFG).“

Der Bundestag soll die Bundesregierung wie folgt auffordern:

„1. eine spezialisierte Analyse- und Ermittlungseinheit für international organisierte Steuerhinterziehung auf Bundesebene mit dem Ziel einzurichten, komplexe internationale Tatbestände und Großverfahren effektiver zu bewältigen, die
  • a. Ermittlungen internationaler, komplexer Tatbestände als Taskforce mithilfe von abgeordneten Polizisten und Steuerfahnderinnen aus den Ländern übernimmt,
  • b. die Länder bei besonders komplexen und internationalen Verfahren (wie beispielsweise die Verfolgung von Cum-Cum- und Cum-Cum-ähnlicher Geschäfte) und Großverfahren unterstützt,
  • c. die Koordination von Ermittlungen mit Beteiligung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EPPO) übernimmt und als zentrale Ansprechstelle für die EPPO in Deutschland fungiert,
  • d. steuerliche Risikobereiche und Strukturen mit besonders hohen Steuerausfällen identifiziert, Defizite in der Verfolgung von organisierter Steuerkriminalität aufdeckt, Best Practices bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Umsatzsteuerbetrug und Vermögensverschleierung untersucht und daraus Handlungsempfehlungen ableitet, um die Einhaltung des geltenden Steuerrechts für alle sicherzustellen;
2. bestehende Gesetzeslücken bei der Bekämpfung komplexer und internationaler Steuerhinterziehung, wie Cum-Ex- und Cum-Cum-Gestaltungen, zu schließen und hierzu
  • a. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Mindeststrafe bei schwerer Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 3 AO wieder auf ein Jahr Freiheitsstrafe anhebt und den Tatbestand damit nach der Abschaffung des § 370a AO im Jahr 2008 erneut als Verbrechen zu qualifizieren, um die derzeitige Praxis der Einstellung nach den §§ 
    153, 153a StPO auch bei sehr schwerwiegenden Steuerhinterziehungsfällen mit großen Schadenssummen zu unterbinden,
  • b. gesetzgeberische Maßnahmen schnellstmöglich zu prüfen, wie z. B. eine Ausweitung der Regelungen zur beschränkten Steuerpflicht für Steuerausländer in § 49 EStG, um neben Dividenden diese auch auf Wertpapierleihgebühren und Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften auszuweiten, sodass Cum-Cum-ähnliche, grenzüberschreitende Steuergeschäfte in Zukunft finanziell unattraktiver werden;
3. zeitnah ein effektives nationales elektronisches Meldesystem für die Umsatzsteuer auf Grundlage der verpflichtenden E-Rechnung für Unternehmen einzuführen, das einen Transaktionsverlauf in Echtzeit prüft, hiermit teils die bestehenden Umsatzsteuermeldungen ersetzt und so gleichzeitig Bürokratie abbaut und Umsatzsteuerbetrug bekämpft. Dabei hat sich die Bundesregierung an den Vorgaben der EU zu orientieren, sodass die Meldungen sowohl für nationale als auch für grenzüberschreitende B2B-Umsätze möglichst einheitlich erfolgen, und dabei sollte die Bundesregierung Beispiele im benachbarten Ausland auf ihren Erfolg analysieren und erfolgreiche Aspekte zum Vorbild nehmen.“

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin


Verlag C.F. Müller

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