aus wistra 7/2026
Diese Zusammenhänge wurden im Rahmen eines parlamentarischen Vorgangs im Landtag von Sachsen-Anhalt erfragt. Das zuständige Ministerium teilt hierzu mit, dass die erbetenen Daten von den Finanzbehörden des Landes nicht gesondert erhoben werden (Drs. 8/6724). Grund dafür sei, dass auch gegenüber „Reichsbürgern“ das Besteuerungsverfahren unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und ungeachtet steuerlich irrelevanter Argumente durchgeführt wird. Kommen „Reichsbürger“ ihren steuerlichen Pflichten, insbesondere der Abgabe von Steuererklärungen, nicht nach, würden die Besteuerungsgrundlagen geschätzt und es ergehe ein entsprechender Schätzungsbescheid. Verweigern „Reichsbürger“ die Zahlung der geschuldeten Steuer, werde durch die Finanzämter das Vollstreckungsverfahren konsequent durchgeführt. Strafrechtlich relevantes Verhalten gegenüber Finanzbeamtinnen und -beamten werde zur Anzeige gebracht.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin
