Logo C.F. Müller
Hamburg: Sondereinheit Vermögensabschöpfung

aus wistra 7/2026

In der Hamburger Bürgerschaft wurde darauf hingewiesen, dass die Vermögensabschöpfung einen zentralen Baustein bei der Bekämpfung von Finanzkriminalität darstellt (Drs. 23/3744). Sie verfolge das Ziel, kriminell erlangte Vermögenswerte konsequent zu entziehen und so die Attraktivität finanziell motivierter Straftaten nachhaltig zu mindern. Seit dem Jahr 2005 gebe es daher im Finanzamt für Prüfungsdienste und Strafsachen in Hamburg (PrüStra) die Stelle eines Vermögensermittlers. Die dort am 1.1.2017 eingerichtete Sondereinheit für Vermögensabschöpfung (Sondereinheit VAM) sei im Hinblick auf das am 1.7.2017 in Kraft getretene Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung geschaffen worden, um die neuen gesetzlichen Möglichkeiten in Steuerstrafverfahren optimal ausnutzen zu können. Die Sondereinheit VAM könne kraft ihres gesetzlichen Auftrags zuständigkeitshalber ausschließlich im Rahmen von Steuerstrafverfahren tätig werden und nehme insoweit eine zentrale Rolle ein. Die Verfolgung anderer Straftaten aus dem Bereich der Wirtschafts- und Finanzkriminalität – wie etwa Betrug, Untreue oder Geldwäsche außerhalb des Steuerrechts – fällt hiernach nicht in die Zuständigkeit der angefragten Sondereinheit VAM der Steuerfahndung im Finanzamt PrüStra.

Die Mitarbeiter der Vermögenabschöpfungsstelle würden dafür Sorge tragen, dass sowohl sog. Vermögensarreste nach der StPO beantragt und vollzogen als auch dingliche Arreste nach der AO beim zuständigen Regionalfinanzamt angeregt werden. Durch dieses Vorgehen werde sichergestellt, dass unrechtmäßig erlangte Vermögenswerte gesichert und dem weiteren Zugriff der Beschuldigten entzogen werden.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin


Verlag C.F. Müller

zurück zur vorherigen Seite