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Berliner Finanzämter sind „Champions League“

aus wistra 6/2026

Im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage, wie der Senat plane, die Berliner Finanzämter strukturell zukunftsfest zu machen, erklärt der Finanzsenator der Stadt:

„Sie nehmen wahrscheinlich Bezug auf die Presseberichterstattung in dieser Woche zur anstehenden Organisations- und Strukturreform der Berliner Finanzämter, mit der wir eine Reihe von Fragen gleichzeitig beantworten und auf eine Reihe von Herausforderungen reagieren wollen, mit denen unsere Finanzämter konfrontiert sind. Vorweg will ich stellen, dass unsere Finanzämter aktuell Champions League spielen. Ich hoffe, darauf sind wir miteinander stolz.“

Und weiter (Plenarprotokoll 19/75, S. 7442 f.):

„Wir werden im Zuge der Reform dafür sorgen, dass auch die Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs stärker in den Mittelpunkt der Tätigkeit unserer Ämter vor Ort gerückt wird. Die Umsatzsteuer-Sonderprüfung soll künftig direkt in den Ämtern stattfinden und dadurch auch sehr eng mit der Außenprüfung verzahnt sein, denn genau hieraus ergeben sich ja die Erkenntnisse, die am Ende dazu führen, in welchen Fällen eine UmsatzsteuerSonderprüfung zu relevanten Ergebnissen führen kann. Wir schaffen in jedem Amt eine zentrale Neuannahmestelle, in der künftig durch einen Umsatzsteuerinspektor eine sofortige Risikoanalyse bei Eingang, bei Anmeldungen, bei Neuanmeldungen erfolgt. Auch das wird uns ermöglichen, sehr viel reaktionsschneller zu sein, was das Thema Umsatzsteuerbetrug angeht.

Wir werden künftig die Prüfung von Kapitalgesellschaften, die im Moment in den Kö-Ämtern – den nicht physischen Ämtern, wie wir sagen – konzentriert ist, in die physischen Ämter zurückholen. Es wird also in jedem Amt künftig auch die Prüfung von Kapitalgesellschaften geben. Auf diese Art und Weise stellen wir sicher, dass nicht mehr durch Rechtsformwechsel eines Spätis, eines Gastrobetriebs, was auch immer, eine Flucht aus der Prüfung oder Prüfungswahrscheinlichkeit stattfinden kann.

Das ist einerseits eine Erhöhung der Effizienz in unserer Prüfungstätigkeit der Ämter, und andererseits hat es noch einen weiteren Nebeneffekt: Im Moment sind unsere Gastroprüfer in den physischen Ämtern gerade nicht mit den juristischen Personen konfrontiert, sie sind raus aus der Konzernbilanz und der Bilanzprüfung, und das hemmt ein bisschen die Personalentwicklung in Richtung der Kö-Ämter, dort, wo die großen Kapitalgesellschaften und sehr komplexe Konzernzusammenhänge geprüft werden. Dadurch, dass wir die Bilanzprüfung jetzt auch wieder in den physischen Ämtern mit verankern, werden wir diese Sorge, diese unsichtbare Barriere, dieses Hemmnis aufheben und auch attraktivere Entwicklungsmöglichkeiten und neue Personalgewinnungsmöglichkeiten für die Konzernprüfungsbereiche, für die Kö-Ämter schaffen. Auch hier werden wir also sicherlich in Zukunft weniger Personalsorgen haben.

Wir stärken die Vollstreckung ganz ausdrücklich, damit künftig festgesetzte Steuern noch konsequenter eingezogen werden können. Auch das ist Teil dieser Reform, die Fokussierung auf eine noch wirksamere, noch effizientere Vollstreckung. Natürlich ist unser Ziel, dass durch den Umstand, den ich beschrieb, dass wir künftig auch die Personalentwicklung im Bereich der Prüfungstätigkeiten stärken, das Thema der Außenprüfung eine weitere Unterstützung und Stärkung erfährt. All das trägt dazu bei, dass Steuergerechtigkeit als ein Ausfluss dieser Strukturreform ebenfalls sehr sichtbar und sehr wirksam werden wird. Das war mir im Gesamtzusammenhang auch ein sehr wichtiges Anliegen.“

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin


Verlag C.F. Müller

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