Logo C.F. Müller
NRW: Cum/Ex und Cum/Cum

aus wistra 6/2026

Im Landtag von NRW wurde gefragt, welche Erfolge das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) nach einem Jahr in den Bereichen von Cum/Ex und Cum/Cum vorzuweisen hat. Das Finanzministerium erklärt hierzu, dass das LBF NRW zur Bearbeitung der Cum/Ex- und der Cum/Cum-Sachverhalte im Laufe des Jahres 2025 insgesamt fünf neue Sachgebiete geschaffen hat. Jeweils zwei davon würden sich mit Cum/Ex und mit Cum/Cum befassen. Eines der fünf Sachgebiete sei ein sog. Mischsachgebiet, in welchem sowohl Cum/Ex- als auch Cum/Cum-Sachverhalte ermittelt werden. Dadurch könnten Parallelen und Zusammenhänge schneller erkannt und aufgegriffen werden. Alle hierfür mit dem Nachtragshaushalt 2024 neu geschaffenen Stellen hätten bereits besetzt werden können. Im Bereich der IT liefen bereits zahlreiche Bewerbungsverfahren, um für diese Stellen zeitnah geeignete Fachkräfte einstellen zu können. Das LBF NRW setze somit weiterhin höchste Priorität bei der Aufdeckung von Cum/Ex- und Cum/Cum-Geschäften und arbeite eng mit der jeweils zuständigen Staatsanwaltschaft (insbesondere der Staatsanwaltschaft Köln bzgl. Cum/Ex) – die Herrin der Ermittlungsverfahren sei – zusammen. Insbesondere im Bereich Cum/Cum habe das LBF NRW entsprechende Sachverhalte identifiziert und der Staatsanwaltschaft zur Prüfung vorgelegt (Drs. 18/17739).

Das Sachgebiet Geldwäsche im LBF NRW habe sich bereits nach kürzester Zeit als kompetente und gefragte Ansprechstelle für interne und externe Kooperationsstellen wie z.B. der Financial Intelligence Unit (FIU) und der Bafin etabliert. Von den Kooperationsbehörden sei die Einrichtung einer solchen Zentralstelle ausdrücklich begrüßt worden. Dies zeige sich beispielsweise auch darin, dass dem LBF NRW kürzlich die Mitgliedschaft in der Anti Financial Crime Alliance (AFCA) angeboten wurde. Das LBF NRW sei damit die erste Stelle für Steuerfahndung und Steuerstrafsachen, der eine solche Mitgliedschaft in Aussicht gestellt wurde. Der Beitrittsprozess sei angestoßen worden. Die Arbeitsprozesse zur Bekämpfung der Geldwäsche würden kontinuierlich optimiert und vereinheitlicht werden. Das Sachgebiet Geldwäsche im LBF NRW gewährleiste dabei auch einen Know-how-Transfer zur effektiven Bekämpfung von Geldwäsche im Rahmen des Zuständigkeitsbereichs der Finanzverwaltung.

Das LBF NRW setzt auskunftsgemäß in einem ersten Schritt auf KI‑gestützte Systeme zur Analyse digitaler Asservate. Zur Umsetzung sei ein Projekt unter der Leitung des IT‑Kompetenzzentrums im LBF NRW eingerichtet worden. In der ersten Ausbaustufe werde im (Teil-)Projekt „Foren Sight“ eine KI‑gestützte Softwarelösung zur Erkennung von Strukturen und Mustern implementiert (bezogen auf IT‑Asservate). „Foren Sight“ sei Bestandteil des nordrhein-westfälischen Sicherheitspakets zur Bekämpfung des internationalen Extremismus. Bei der Umsetzung kooperiere das Land mit dem Fraunhofer Institut für Intelligente Analyse- und Informationssysteme (IAIS). In der nächsten Ausbaustufe sei der Einsatz der KI für IT‑Asservate im Bereich Cum/Ex vorgesehen.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin


Verlag C.F. Müller

zurück zur vorherigen Seite